RAVENSBURG — Nach einer unerlaub­ten Demons­tra­ti­on am Montag, bei der rund 2.000 Teilneh­mer die Haupt­ver­kehrs­ader der Stadt blockiert haben, teilt die Polizei erste Ermitt­lungs­er­fol­ge mit. 

Während des verbo­te­nen Aufzugs fertig­ten die Beamten Filmauf­nah­men, die inzwi­schen zum Teil ausge­wer­tet wurden. 20 Demons­tran­ten konnten bereits identi­fi­ziert werden und müssen nun mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen. Sie gelan­gen bei der Bußgeld­be­hör­de zur Anzeige.

Die Ermitt­ler werten indes die Aufnah­men weiter aus, um weite­re Teilneh­mer zu identi­fi­zie­ren und zur Anzei­ge zu bringen. Eine 55-jähri­ge Frau steht aufgrund der Video­auf­nah­men im Verdacht, im Rahmen der nicht angemel­de­ten Versamm­lung zusam­men mit weite­ren Perso­nen als Leite­rin fungiert und sich damit insbe­son­de­re nach § 26 Nr. 2 Versamm­lungs­ge­setz straf­bar gemacht zu haben. Auf den Aufnah­men ist erkenn­bar, wie die Frau andere Versamm­lungs­teil­neh­mer animier­te und anführte. 

Bei einer von der Staats­an­walt­schaft Ravens­burg beantrag­ten und richter­lich angeord­ne­ten Durch­su­chung an der Wohnan­schrift der 55-Jähri­gen fanden Beamte der Krimi­nal­po­li­zei am heuti­gen Donners­tag belas­ten­des Beweis­ma­te­ri­al. Ein Verge­hen nach § 26 Nr. 2 Versamm­lungs­ge­setz wird mit Freiheits­stra­fe bis zu einem Jahr oder mit Geldstra­fe bestraft.