Die mehr als drei Millio­nen Studie­ren­den und Fachschü­ler in Deutsch­land werden die ihnen verspro­che­ne 200-Euro-Energie­preis­pau­scha­le voraus­sicht­lich im nächs­ten Jahr bekom­men und sie vorher beantra­gen müssen.

Das sieht ein erster Entwurf für ein entspre­chen­des Gesetz aus dem Bundes­bil­dungs­mi­nis­te­ri­um vor. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor und wird nun inner­halb der Bundes­re­gie­rung und mit den Bundes­län­dern abgestimmt. Die Gesetz­ge­bung soll nach den Plänen des Minis­te­ri­ums Mitte Dezem­ber abgeschlos­sen sein, das Gesetz im Januar in Kraft treten.

Der Vorla­ge zufol­ge sollen alle, die am 1. Dezem­ber dieses Jahres an einer Hochschu­le einge­schrie­ben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschul­aus­bil­dung sind, Anspruch auf die 200 Euro Einmal­zah­lung haben. Voraus­set­zung ist ein Wohnsitz oder «gewöhn­li­cher Aufent­halt» in Deutsch­land zu diesem Stich­tag. An Fachschu­len werden beispiels­wei­se Erzie­her ausge­bil­det, Techni­ker oder Betriebswirte.

Teil des dritten Entlastungspakets

Auch Teilzeit­stu­die­ren­de, Teilneh­mer an einem Dualen Studi­um, auslän­di­sche Studie­ren­de und dieje­ni­gen, die zur Zeit ein Urlaubs­se­mes­ter machen, sollen von der Zahlung profi­tie­ren, nicht jedoch, wer für ein Promo­ti­ons­stu­di­um einge­schrie­ben ist.

Die Sonder­zah­lung ist Teil des Anfang Septem­ber von der Ampel verein­bar­ten dritten Entlas­tungs­pa­kets. Damals hieß es, Bund und Länder würden nun beraten, wie die Auszah­lung schnell und unbüro­kra­tisch vor Ort erfol­gen könne. Das stell­te sich aber als kompli­zier­ter heraus als gedacht, denn es gibt keine zentra­le Stelle, die von allen Studie­ren­den und Fachschü­lern die Konto­ver­bin­dung hat.

Bis das Geld fließt, wird es voraus­sicht­lich noch ein bisschen dauern. Zunächst ist der Aufbau einer Platt­form im Netz geplant, bei der Studie­ren­de und Fachschü­ler die 200 Euro beantra­gen können. Wann die Platt­form online geht, wie sie heißen soll, welche Nachwei­se verlangt werden und andere Fragen müssen noch geklärt werden. Darum kümmert sich einem Sprecher des Bundes­bil­dungs­mi­nis­te­ri­ums zufol­ge eine Arbeits­grup­pe aus Bund und Ländern. Dem Verneh­men nach soll die Seite aber sobald wie möglich im neuen Jahr start­klar sein.

Antrag bis 30. Septem­ber 2023

Studie­ren­de und Fachschü­ler müssen die 200 Euro laut Gesetz­ent­wurf dann bis spätes­tens 30. Septem­ber nächs­ten Jahres beantra­gen. Gerech­net wird mit Ausga­ben von etwa 660 Millio­nen Euro für rund 2,85 Millio­nen Studie­ren­de und 450.000 Schüle­rin­nen und Schüler. «Die steigen­den Energie­prei­se sind auch für junge Menschen in Ausbil­dung eine große Belas­tung», sagte Bundes­bil­dungs­mi­nis­te­rin Betti­na Stark-Watzin­ger der dpa. Die FDP-Politi­ke­rin verwies darauf, dass für Bafög-Empfän­ger bereits höhere Bafög-Sätze und Heizkos­ten­zu­schüs­se beschlos­sen wurden. Nun komme die Einmal­zah­lung für alle Studie­ren­den und auch Fachschü­ler hinzu.

Die Unions­frak­ti­on forder­te von der Minis­te­rin Klarheit, wann die 200 Euro auf den Konten der Studie­ren­den landen. «Die Studie­ren­den brauchen endlich Klarheit, damit sich niemand an Weihnachts­ge­schen­ken verschul­det», sagte der bildungs­po­li­ti­schen Sprecher der CDU/C­SU-Bundes­tags­frak­ti­on, Thomas Jarzom­bek (CDU).