«Gefan­ge­ne, die ohnehin um Weihnach­ten herum frei kommen würden und in die Gesell­schaft zu integrie­ren sind, sollen die Möglich­keit haben, vor allem eine Obdach­lo­sig­keit über die Weihnachts­fei­er­ta­ge zu vermei­den», sagte Justiz­mi­nis­ter Guido Wolf (CDU).

Die Weihnachts­am­nes­tie gibt es im Südwes­ten seit 1963. Nach Angaben des Justiz­mi­nis­te­ri­ums waren im Novem­ber rund 6650 Gefan­ge­ne in den baden-württem­ber­gi­schen Gefäng­nis­sen, davon saßen knapp 6100 im geschlos­se­nen Vollzug. Im Vorjah­res­mo­nat waren es bei denje­ni­gen ohne offenen Ausgang noch rund 6500 Insassen.