NEW YORK (dpa) — R. Kelly ist schul­dig in allen Ankla­ge­punk­ten: Das entschied eine Jury vergan­ge­nes Jahr. Nur wenig Verbre­chen seien so schlimm wie die des Ex-Super­stars, sagt nun die Richte­rin — die Strafe ist hoch.

Tiefer Fall eines frühe­ren Musik-Super­stars: Der Sänger R. Kelly (55), der vor allem in den 1990er und 2000er Jahren mit Songs wie «I Belie­ve I Can Fly» Welterfol­ge gefei­ert hatte, wird unter anderem wegen sexuel­len Missbrauchs Minder­jäh­ri­ger wohl einen großen Teil seines restli­chen Lebens im Gefäng­nis verbrin­gen müssen.

Richte­rin Ann Donnel­ly verhäng­te am Mittwoch an einem Gericht in New York eine Haftstra­fe von 30 Jahren gegen Kelly, zudem eine Strafe von 100.000 Dollar (etwa 95.000 Euro). Die Verbre­chen des Musikers seien «kalku­liert, sorgfäl­tig geplant und über einen Zeitraum von fast 25 Jahren regel­mä­ßig ausge­übt worden», begrün­de­te Donnel­ly das Straf­maß. Es gebe «wenige Verbre­chen, die schwer­wie­gen­der» seien als die von Kelly.

Sexuel­le Ausbeu­tung, Kidnap­ping, Bestechung

Bereits im vergan­ge­nen Jahr hatte eine Jury den Musiker nach mehrwö­chi­gem Prozess in allen neun Ankla­ge­punk­ten — darun­ter sexuel­le Ausbeu­tung Minder­jäh­ri­ger, Kidnap­ping und Bestechung — für schul­dig befun­den. Kelly hatte die Vorwür­fe stets zurück­ge­wie­sen. Vor Gericht äußer­te sich der Musiker, der mit schwar­zer Brille, schwar­zer Corona-Maske und khaki­far­be­nem Oberteil erschien, nicht zu seiner Strafe — nach Angaben seiner Vertei­di­ge­rin wegen noch ausste­hen­der weite­rer Prozes­se. «Ja, Euer Ehren, das ist mein Wunsch», antwor­te­te Kelly auf die Frage, ob er sich wirklich nicht zu Wort melden wolle. Das Straf­maß nahm der 55-Jähri­ge reglos mit hängen­dem Kopf auf. «Er sitzt hier nicht ohne Reue», hatte Vertei­di­ge­rin Jenni­fer Bonjean zuvor gesagt.

Mit der Strafe folgte Richte­rin Donnel­ly auf ganzer Linie der Staats­an­walt­schaft, die mehr als 25 Jahre Haft für den Sänger gefor­dert hatte, der bereits seit seiner Festnah­me im Sommer 2019 im Gefäng­nis sitzt. Eine solche Strafe sei unter anderem wegen der Schwe­re seiner Verbre­chen angemes­sen, außer­dem gehe von Kelly nach wie vor eine Gefahr aus, hatte die Staats­an­walt­schaft ihre Forde­rung begrün­det — und Donnel­ly stimm­te dem zu.

Vertei­di­gung will in Berufung gehen

Die Vertei­di­gung des Musikers hatte eine deutlich gerin­ge­re Strafe gefor­dert und beton­te das vor Gericht noch einmal. Kelly sei das «Produkt seiner Kindheit» — einer extrem schwie­ri­gen Kindheit, geprägt von sexuel­lem Missbrauch, Armut und Gewalt, sagte Vertei­di­ge­rin Bonjean. Zudem sei Kelly ein «Musik-Genie» und habe der Gesell­schaft dadurch und auch durch seine Spenden­be­reit­schaft viel gegeben.

Seine Verbre­chen seien schwer­wie­gend gewesen, recht­fer­tig­ten aber nicht eine Strafe in diesem Ausmaß, das für den unter Diabe­tes leiden­den Sänger quasi einer lebens­lan­gen Haftstra­fe gleich­kä­me. Kelly sei kein «grausa­mes Monster». Schon zuvor hatte die Vertei­di­gung angekün­digt, in Berufung gehen zu wollen, und beton­te das nun erneut.

Das Verfah­ren ist — nach Fällen wie denen von Filmpro­du­zent Harvey Weinstein und Komiker Bill Cosby — eine weite­re viel beach­te­te juris­ti­sche Aufar­bei­tung in der MeToo-Ära. Sieben Opfer von Kelly erzähl­ten vor Gericht nachein­an­der und teilwei­se unter Tränen noch einmal ihre Geschich­ten. Teilwei­se schau­ten und sprachen ihn die Frauen dabei direkt an — doch Kelly starr­te entwe­der gerade­aus, auf die Notizen vor sich auf dem Tisch, oder unter­hielt sich leise mit seinen Verteidigerinnen.

Der Musiker habe einen «Gottes­kom­plex», habe «Millio­nen Menschen manipu­liert» und «jämmer­li­che, unerklär­li­che» Taten began­gen, sagte eine Frau. «Ich bin nicht hier wegen des Geldes und schon gar nicht für Holly­wood», sagte eine andere. «Ich bin hier, weil ich Gerech­tig­keit suche.»

Die Frauen berich­te­ten erneut von dem sexuel­len, physi­schen und menta­len Missbrauch, den sie durch Kelly erfuh­ren — teilwei­se, als sie noch minder­jäh­rig waren. «Robert, du hast so viele Menschen zerstört», sagte eine Frau. «Du bist ein Missbrauchs­tä­ter, du bist scham­los, du bist ekelhaft und du bist selbst­ge­recht», klagte eine andere Frau den Sänger an. Eine weite­re sagte, es gehe ihr nicht um Kellys Reue, denn sie könne sehen, dass er keine zeige. Die Frauen berich­te­ten auch, dass sie von Fans des Sängers, die ihnen nicht glaub­ten, im Inter­net angegrif­fen worden seien.

Kelly angeb­lich bankrott

Vor Gericht gab es zudem erneut Diskus­sio­nen über die Vermö­gens­ver­hält­nis­se des Musikers. Während die Staats­an­walt­schaft behaup­te­te, dass Kelly Millio­nen aus Rechte­ver­käu­fen zustün­den, wies die Vertei­di­gung des Musikers das zurück und gab an, er sei quasi bankrott. «Seine Musik wird nicht mehr gespielt», sagte Anwäl­tin Bonjean. «Wir sehen es an seinen Tantie­men, seit dem Prozess sind die extrem zurückgegangen.»

Erste Anschul­di­gun­gen gegen den 1967 in Chica­go als Robert Sylves­ter Kelly gebore­nen Musiker wurden bereits vor rund 25 Jahren bekannt. 2008 stand er wegen des Besit­zes von Bildern schwe­ren sexuel­len Kindes­miss­brauchs vor Gericht — und wurde freige­spro­chen. Der Musik-Koloss schien unangreif­bar auf seinem Pop-Thron. Mit mehr als 50 Millio­nen verkauf­ten Alben, mehre­ren Grammys und anderen Auszeich­nun­gen gehör­te er zu den erfolg­reichs­ten Musikern des späten 20. Jahrhunderts.

Aber spätes­tens als 2019 die aufse­hen­er­re­gen­de Dokumen­ta­ti­on «Survi­ving R. Kelly» die Anschul­di­gun­gen zusam­men­fass­te, wurde es um den Sänger immer einsa­mer. Stars distan­zier­ten sich von ihm, zudem Radio­sen­der, Strea­ming-Diens­te und dann auch sein Musik­la­bel RCA, das zu Sony Music gehört.

Mit der Straf­maß­ver­kün­dung in New York sind die juris­ti­schen Ausein­an­der­set­zun­gen für Kelly noch nicht vorbei: Auch in den US-Bundes­staa­ten Illinois und Minne­so­ta liegen Ankla­gen gegen den Musiker vor. Ein Prozess in Chica­go soll schon Mitte August beginnen.

Von Chris­ti­na Horsten und Benno Schwing­ham­mer, dpa