STUTTGART (dpa/lsw) — Schwan­ge­re Lehre­rin­nen dürfen im Südwes­ten in der Regel nicht in Präsenz unter­rich­ten. «Wir dürfen schwan­ge­re Lehrkräf­te pande­mie­be­dingt nur in Einzel­fäl­len im Präsenz­un­ter­richt einset­zen», sagte Kultus­mi­nis­te­rin There­sa Schop­per (Grüne) am Donners­tag in Stutt­gart. Man habe mit der Regelung Hinwei­se aus dem Bundes­fa­mi­li­en­mi­nis­te­ri­um umgesetzt. Derzeit seien 3300 Lehre­rin­nen schwan­ger, sagte Schop­per. Die Schulen müssen nun Ersatz­lö­sun­gen für den ausfal­len­den Präsenz­un­ter­richt finden.

Hinter­grund für die Regelung ist, dass die Ständi­ge Impfkom­mis­si­on bisher keine Empfeh­lung für eine Impfung gegen das Corona­vi­rus für Schwan­ge­re abgege­ben hat. Laut Lande­so­zi­al­mi­nis­te­ri­um haben Schwan­ge­re bei einer Corona-Infek­ti­on ein sechs­mal höheres Risiko als Nicht-Schwan­ge­re, schwer zu erkran­ken und auf eine Inten­siv­sta­ti­on zu müssen.