BÜHL (dpa/lsw) — Weil er 51 Paar Damen­schu­he über die Schwei­zer Grenze geschmug­gelt haben soll, muss ein Mann aus Serbi­en eine höhere Geldstra­fe zahlen. Nach Angaben des Haupt­zoll­amts Karls­ru­he vom Donners­tag war sein in Frank­reich zugelas­se­nes Fahrzeug Anfang der Woche auf der A5 Richtung Norden bei der Rastan­la­ge Bühl (Kreis Rastatt) kontrol­liert worden. Dabei entdeck­ten die Zollbe­am­ten unter Schreib­tisch­stüh­len und Reifen eine Holzkis­te, in der die hochwer­ti­gen Schuhe im Schätz­wert von etwa 7700 Euro waren.

Da der Mann keine Zollpa­pie­re mit Rechnung vorle­gen konnte, wurde gegen ihn ein Straf­ver­fah­ren wegen Steuer­hin­ter­zie­hung einge­lei­tet. Die Schuhe wurden zur Siche­rung der Einfuhr­ab­ga­ben einbe­hal­ten. Es wurde eine Sicher­heits­leis­tung in Höhe von 1000 Euro erhoben. Die hinter­zo­ge­nen Abgaben belau­fen sich nach Schät­zun­gen des Zolls auf rund 2200 Euro. Der Behör­de zufol­ge müssen alle Waren, die aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutsch­land einge­führt werden, zuvor durch den Zoll abgefer­tigt werden.