Das Verwal­tungs­ge­richt Karls­ru­he hatte die Aufla­ge eines Masken­ge­bots für die Querden­ken-Demo am Freitag nach einer Beschwer­de der Organi­sa­to­rin aufge­ho­ben und statt­des­sen ein Abstands­ge­bot zur Aufla­ge gemacht. Mit der konse­quen­ten Einhal­tung eines Mindest­ab­stands von 1,5 Metern gebe es ein ebenso geeig­ne­tes Mittel um das Risiko einer Anste­ckung mit dem Corona­vi­rus wirksam zu reduzie­ren, hieß es zur Begrün­dung. Das Masken­ge­bot der Stadt Karls­ru­he war damit hinfäl­lig gewesen.