BIBERACH — Das Gesund­heits­amt des Landrats­am­tes Biber­ach hat heute (24. März 2021) rechts­wirk­sam festge­stellt, dass der 7‑Tage-Inzidenz­wert stabil über dem Wert von 100 pro 100.000 Einwoh­nern liegt. Basis sind die durch das Landes­ge­sund­heits­amt veröf­fent­lich­ten 7‑Tage-Inzidenz­wer­te für den Landkreis Biber­ach, die seit Sonntag, 21. März 2021 über dem Wert von 100 liegen. 

Damit werden zahlrei­che seit dem 8. März für das Kreis­ge­biet gelten­de Öffnungs­schrit­te wieder zurück­ge­nom­men. Dies gilt ab Freitag, 26. März 2021, 0:00 Uhr, also ab Mitter­nacht von Donner­tag auf Freitag. Die Corona-Verord­nung des Landes gibt dafür den recht­li­chen Rahmen vor.

„Wir haben die Situa­ti­on sehr sorgfäl­tig analy­siert. Uns ist bewusst, dass die jetzt getrof­fe­nen Rücknah­men der Locke­run­gen den Einzel­han­del, Dienst­leis­ter, Verei­ne und Famili­en schwer treffen. Wir haben uns diese Entschei­dung auch nicht leicht­ge­macht. Leider lassen uns die aktuel­le Situa­ti­on, das diffu­se Infek­ti­ons­ge­sche­hen und auch die recht­li­chen Vorga­ben der Corona-Verord­nung aber keinen Ermes­sens­spiel­raum. Wir müssen diese Vorga­ben so umset­zen. Dieses Vorge­hen haben wir auch heute Morgen in einer Video­kon­fe­renz den Bürger­meis­te­rin­nen und Bürger­meis­tern vorge­stellt.“, erläu­tert Landrat Dr. Heiko Schmid.

Dr. Monika Spannen­krebs, Leite­rin des Gesund­heits­am­tes, ergänzt zur aktuel­len Lage im Landkreis: „Die Infek­ti­ons­la­ge im Landkreis ist sehr angespannt und diffus. Wir können die Infek­tio­nen nicht auf wenige große Ausbrü­che be-grenzen. Es gibt zahlrei­che Ausbrü­che in Schulen, Kinder­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Betrie­ben. Sie sind nicht auf einzel­ne Städte und Gemein­den begrenzt. Die dabei ausge­lös­ten Infek­ti­ons­ket­ten reichen immer auch in andere Lebens­be­rei-che hinein.“

Landrat Dr. Heiko Schmid bittet die Bürge­rin­nen und Bürger: „Ich bitte Sie alle, halten Sie sich weiter­hin an die gelten­den Regelun­gen. Und bitte lassen Sie sich regel­mä­ßig testen. Es werden mittler­wei­le viele kosten­lo­se Testmög­lich­kei-ten angebo­ten. Um einen Überblick über die Testmög­lich­kei­ten in unserem Landkreis zu verschaf­fen, haben wir auf unserer Homepage eine Übersicht erstellt.“

Die Feststel­lung der Überschrei­tung der 100 / 100.000 — Inzidenz durch das Gesund­heits­amt erfolg­te heute (Mittwoch, 24. März 2021) durch öffent­li­che Be-kannt­ma­chung auf der Websei­te des Landrats­amts und tritt zwei Tage nach der Veröf­fent­li­chung, also ab Freitag, 26. März in Kraft.

Folgen­de Öffnungs­schrit­te werden zurückgenommen

• Ab 26. März 2021 ist im Kreis­ge­biet das seit 8. März gelten­de Termins-hopping im Einzel­han­del („Click and Meet“) wieder unter­sagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“.
• Museen, Galerien, zoolo­gi­schen und botani­schen Gärten u. ä. müssen schließen.
• Gleiches gilt für körper­na­he Dienst­leis­tun­gen, wie Kosmetik‑, Nagel‑, Massa­ge­stu­di­os sowie Sonnen‑, Tattoo- und Piercing­stu­di­os und ähnli-che Einrichtungen.
• Unter­sagt wird auch der Betrieb von Sport­an­la­gen für den Amateur- und Freizeitindividualsport.
• Ansamm­lun­gen und priva­te Treffen von Perso­nen sind nur noch für An-gehöri­ge eines Haushalts mit einer weite­ren Person möglich – Kinder unter 14 Jahren der jewei­li­gen Haushal­te nicht mitgerechnet.

Nicht betrof­fen von den Einschrän­kun­gen sind

• Buchhand­lun­gen, Blumen­ge­schäf­te, Bau- und Garten­märk­te. Sie wer-den nach der Corona-Verord­nung wie der Einzel­han­del für Waren des tägli­chen Bedarfs behan­delt und dürfen weiter geöff­net bleiben.
• Auch Fahr- und Flugschu­len sind von der Rücknah­me der Öffnungs-schrit­te nicht betroffen.
• Friseur­ge­schäf­te bleiben ebenfalls geöff­net, sie dürfen aller­dings keine Rasur bzw. kein Bartschnei­den anbieten.
• Der Schul­be­trieb und die Kinder­ta­ges­ein­rich­tun­gen sind ebenfalls nicht von diesen Regelun­gen betroffen.

Die weite­re Entwick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens und die Wirkung der jetzt getrof­fe­nen Maßnah­men werden durch das Gesund­heits­amt weiter genau beo-bachtet. Sollten sämtli­che getrof­fe­nen Einschrän­kun­gen zur Eindäm­mung der Virus­ver­brei­tung nicht ausrei­chen, könnte durch das Landrats­amt auch eine Ausgangs­be­schrän­kung oder weite­re Maßnah­men verfügt werden.

Sollte im Gegen­zug die 7‑Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge im Landkreis Biber-ach wieder unter 100 je 100.000 Einwoh­ner liegen, werden die jetzt getrof­fe­nen Beschrän­kun­gen wieder zurückgenommen.