TUTTLINGEN — Aufgrund der hohen 7‑Tage-Inzidenz im Landkreis Tuttlingen tritt am kommenden Samstag, 5. Dezember, eine neue Allgemeinverfügung in Kraft mit Maskenpflicht in der Innenstadt und Kontaktverboten.
Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch Angehörige des eigenen Haushalts oder Angehörige des eigenen Haushalts mit einer weiteren Person aufhalten. In diesem Fall maximal fünf Personen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Alkoholkonsum ist im öffentlichen Raum verboten. Veranstaltungen aller Art sind untersagt, Gottesdienste aber weiterhin erlaubt. Bei Beerdigungen gilt eine maximale Personenzahl von 50. Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist nur nach vorherigem Antigentest oder mit FFP2-Maske erlaubt. Zusätzlich werden Besuche in diesen Einrichtungen auf eine Person pro Tag je Patient beschränkt, Ausnahmen gibt es insbesondere für die Sterbebegleitung oder bei kranken Kindern.
Im Innenstadtbereich von Tuttlingen und Trossingen muss eine nichtmedizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Ebenso im Umfeld von 50 Metern um Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten montags bis freitags im Zeitraum von 7 Uhr bis 9 Uhr und 12 Uhr bis 17 Uhr. Die Maskenpflicht gilt auch für Kirchenbesuche und alle anderen Räume, in denen gebetet wird, ebenso im Umkreis von 50 Metern um diese Örtlichkeiten. Auch Friedhofsbesucher müssen eine Maske tragen.
Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr müssen keine Maske tragen, ebenso Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat. Dies ist auf Verlangen vorzulegen. Verstöße gegen die neuen Regeln können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum Ablauf des 20. Dezember oder bis die 7‑Tage-Inzidenz von 200 pro 100.000 Einwohnern an sieben aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis Tuttlingen unterschritten wird.