BERLIN (dpa) — Wer mit einem PCR-Test heraus­fin­den will, ob eine Corona-Infek­ti­on besteht, muss künftig einen positi­ven Antigen-Schnell­test vorle­gen. Eine rote Warnmel­dung auf der Corona-App reicht nicht mehr aus.

Für den Anspruch auf kosten­lo­se Corona-Tests greifen neue Regeln: Die beson­ders genau­en PCR-Tests gibt es künftig nur noch nach einem positi­ven Antigen-Schnell­test von einer Teststelle.

Die angepass­te Teststra­te­gie der Bundes­re­gie­rung tritt damit in Kraft. Ziel sei es, die Testka­pa­zi­tä­ten aufgrund der aktuell stark steigen­den Infek­ti­ons­zah­len noch geziel­ter als bislang einzusetzen.

Eine rote Warnmel­dung auf der Corona-Warn-App reicht demnach nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekom­men — auch hier wird künftig ein positi­ver Antigen-Schnell­test benötigt. Um sich vorzei­tig aus einer Isolie­rung als Infizier­ter oder einer Quaran­tä­ne als Kontakt­per­son von Infizier­ten «freizu­tes­ten», sollen künftig Schnell­tests reichen. Bei Labor-Auswer­tun­gen sollen PCR-Tests von Risiko­pa­ti­en­ten und Menschen in Einrich­tun­gen wie Pflege­hei­men, Praxen, Klini­ken und Rettungs­diens­ten vorran­gig zum Zuge kommen. Auch sie müssen aber zunächst einen positi­ven Antigen-Schnell­test haben.