TUTTLINGEN — Ab 19. Oktober gilt die Landes-Corona-Verord­nung in ihrer fünften Aktua­li­sie­rung. Diese bestimmt, dass in Fußgän­ger­zo­nen ein Mund-/Nasen­schutz getra­gen werden muss, sofern der Mindest­ab­stand von 1,50 Meter zu weite­ren Perso­nen nicht einge­hal­ten werden kann. Die Stadt Tuttlin­gen hat diese Regelung nun klar präzi­siert: Im Bereich der Fußgän­ger­zo­ne in der Innen­stadt herrscht ab sofort die generel­le Pflicht zum Tragen eines Mund-/Nasen­schut­zes. Dies betrifft auch die Wochenmärkte.

Im Bereich der Fußgän­ger­zo­ne lassen sich Mindest­ab­stän­de nicht einhal­ten. Dazu sind zu viele Menschen dort unter­wegs. Auch der Wochen­markt findet in der Tuttlin­ger Fußgän­ger­zo­ne statt. Und da niemand mit einem Zollstock unter­wegs ist, waren die generel­len, landes­wei­ten Regelun­gen ein Rahmen, in dem die Stadt Tuttlin­gen nun klarstel­len­de Regelun­gen erlas­sen hat. „Die Landes-Verord­nung haben wir so klar gestellt, dass nun jeder weiß, wie man sich verhal­ten muss“, fasst es Tuttlin­gens OB Micha­el Beck zusam­men. Daher hat die Stadt zur Klarstel­lung der Landes­re­ge­lung nun für den Bereich der Fußgän­ger­zo­ne das generel­le Tragen eines Mund-/Nasen­schut­zes vorge­schrie­ben. „So herrscht Klarheit“, bringt es OB Beck auf den Punkt. Auch auf Wochen­märk­ten ist damit die Masken­pflicht vorgeschrieben.