Vom Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um war zunächst keine Stellung­nah­me zu erhal­ten. Wegen eines Formfeh­lers ist der Ende April in Kraft getre­te­ne Bußgeld­ka­ta­log der neuen Straßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) von den Ländern außer Kraft gesetzt worden. Dabei geht es vor allem um härte­re Strafen für Raser.

Bei der neuen StVO wurde das sogenann­te Zitier­ge­bot des Grund­ge­set­zes verletzt: Bei Erlass einer Verord­nung muss angege­ben werden, auf welcher Rechts­grund­la­ge der Verord­nungs­ge­ber gehan­delt hat.

Wie das baden-württem­ber­gi­sche Verkehrs­mi­nis­te­ri­um nun an das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um schrieb, könnte es auch in vorhe­ri­gen Novel­len der StVO Verstö­ße gegen das Zitier­ge­bot gegeben haben. Verwie­sen wird auf eine Einschät­zung des baden-württem­ber­gi­schen Justiz­mi­nis­te­ri­ums. Diese lag der Deutschen Presse-Agentur ebenfalls vor.

Konkret habe die Verord­nung zur Neufas­sung der Straßen­ver­kehrs­ord­nung vom 6. März 2013 eine Rechts­grund­la­ge nur unzurei­chend zitiert. Auch die Verord­nung zur Änderung straßen­ver­kehrs­recht­li­cher Vorschrif­ten vom 5. August 2009 sei wegen eines Versto­ßes gegen das Zitier­ge­bot nichtig.