BERLIN (dpa) — Montag in einer Woche sollen weite­re Corona-Locke­run­gen in Kraft treten. Die Regie­rungs­plä­ne dazu stoßen weiter auf Kritik. Die Bedeu­tung einer bestimm­ten Maßnah­me wird beson­ders betont.

Der Präsi­dent der Deutschen Inter­dis­zi­pli­nä­ren Verei­ni­gung für Inten­siv- und Notfall­me­di­zin (Divi), Gernot Marx, hat angesichts steigen­der Corona-Infek­ti­ons­zah­len vor einem Ende der Masken­pflicht in öffent­li­chen Innen­räu­men gewarnt.

«Das Tragen von Masken ist eine erprob­te und einfa­che Schutz­maß­nah­me. Es wäre ein Fehler, dieses Mittel ohne Not aus der Hand zu geben», sagte Marx den Zeitun­gen der Funke Medien­grup­pe. Mit Masken könne man sich und andere effek­tiv gegen eine Infek­ti­on schüt­zen. «Die Länder sollten deswe­gen in jedem Fall auch nach dem 20. März die Masken­pflicht in öffent­li­chen Innen­räu­men beibehalten.»

Ein von der Bundes­re­gie­rung vorge­leg­ter Entwurf zur Änderung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes in der Corona-Pande­mie soll regeln, was die Länder weiter verord­nen können, wenn zum 20. März wie verein­bart alle tiefgrei­fen­den Schutz­maß­nah­men entfal­len. Möglich sein sollen noch Masken­pflich­ten in Pflege­hei­men, Klini­ken und öffent­li­chem Nahver­kehr sowie Testpflich­ten in Pflege­hei­men und Schulen. Bundes­weit bleiben soll außer­dem die Masken­pflicht in Fernzü­gen und Flugzeugen.

An Orten, wo die Corona-Lage zuspitzt, sollen schär­fe­re Aufla­gen verhängt werden können: Masken­pflich­ten, Abstands­ge­bo­te, Hygie­ne­kon­zep­te sowie Impf‑, Genese­nen- oder Testnach­wei­se (3G/2G/2G plus) — aber nur, wenn sich vorher das jewei­li­ge Landes­par­la­ment damit befasst hat.

Kritik aus den Bundesländern

Mehre­re Bundes­län­der hatten den Entwurf kriti­siert. Nordrhein-Westfa­lens Minis­ter­prä­si­dent Hendrik Wüst (CDU) sprach von einem entste­hen­den Flicken­tep­pich an Regeln. Der bayeri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek (CSU) sagte der «Frank­fur­ter Allge­mei­nen Zeitung»: «Sollte das Gesetz so kommen, manövrie­ren wir in einer sehr kriti­schen Phase der Pande­mie in eine politi­sche Handlungs­un­fä­hig­keit.» Die Basis­schutz­maß­nah­men seien unzurei­chend und durch handwerk­li­che Fehler im Gesetz­ent­wurf sei es den Ländern nicht möglich, zeitnah eigene Regelun­gen zu finden.

Der «Augsbur­ger Allge­mei­nen» sagte Holet­schek: «Der Bund muss wirklich nachbes­sern und sollte die Maßnah­men bundes­weit noch einmal um zwei oder drei Monate verlän­gern und die Verant­wor­tung jetzt nicht an die Länder abwäl­zen, während sich die Infek­ti­ons­la­ge verschlimmert.»

Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) hatte die Lage am Freitag als kritisch bezeich­net. Die Infek­ti­ons­zah­len hatten zuletzt wieder zugelegt.

Der Vorstands­vor­sit­zen­de der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft, Gerald Gaß, warnte in den Zeitun­gen des Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land, dass immer mehr Klinik-Beschäf­tig­te wegen Krank­heit oder Quaran­tä­ne ausfie­len. «In einigen Bundes­län­dern müssen bereits Reser­ve­kli­ni­ken genutzt werden, weil die norma­len Klini­ken nicht mehr aufneh­men können.» Auch solle die zu erwar­ten­de Mehrbe­las­tung durch Kriegs­flücht­lin­ge aus der Ukrai­ne nicht unter­schätzt werden.