Der Verfas­sungs­schutz hat entschie­den. Für die AfD ist der Zeitpunkt denkbar ungüns­tig. Schließ­lich stehen in den nächs­ten Monaten mehre­re Landtags­wah­len und eine Bundes­tags­wahl an.

BERLIN (dpa) — Das Bundes­amt für Verfas­sungs­schutz hat die gesam­te AfD als rechts­extre­mis­ti­schen Verdachts­fall einge­stuft. Damit kann die Partei ab sofort auch mit nachrich­ten­dienst­li­chen Mitteln ausge­späht werden.

Nach Infor­ma­tio­nen der Deutschen Presse-Agentur setzte der Präsi­dent der Behör­de, Thomas Halden­wang, die Landes­äm­ter für Verfas­sungs­schutz darüber am Mittwoch in einer inter­nen Video­kon­fe­renz in Kennt­nis. Zuerst hatte der «Spiegel» über die Entschei­dung berichtet.

«Das Vorge­hen des Verfas­sungs­schut­zes ist skanda­lös», sagte der AfD-Vorsit­zen­de Tino Chrup­al­la. «Obwohl die Behör­de die Einstu­fung als Verdachts­fall nicht bekannt geben darf, lanciert sie entspre­chen­de Infor­ma­tio­nen an die Medien, um auf diese Weise den demokra­ti­schen Partei­en­wett­streit zu Lasten der AfD zu beeinflussen.»

Wegen eines noch nicht abgeschlos­se­nen Gerichts­ver­fah­rens gibt das Bundes­amt derzeit öffent­lich keine Stellung­nah­me zur Frage der Einschät­zung der AfD ab. «Mit Blick auf das laufen­de Verfah­ren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das Bundes­amt für Verfas­sungs­schutz in dieser Angele­gen­heit nicht öffent­lich», teilte die Kölner Behör­de auf Anfra­ge mit.

Das Bundes­amt hatte dem Kölner Verwal­tungs­ge­richt diese Woche jedoch umfäng­lich Einblick in seine Einschät­zung zur AfD gewährt. Die AfD wehrt sich in einem Eilver­fah­ren mit juris­ti­schen Mitteln gegen eine mögli­che Einstu­fung als rechts­extre­mis­ti­scher Verdachts­fall. Diese Einstu­fung ermög­licht grund­sätz­lich auch das Anwer­ben von Infor­man­ten, die aus der Partei an den Inlands­ge­heim­dienst berichten.

Der Verfas­sungs­schutz hatte dem Gericht zugesagt, bis zum Ende des Eilver­fah­rens Kandi­da­ten und Abgeord­ne­te der Partei nicht mit nachrich­ten­dienst­li­chen Mitteln zu überwa­chen. Außer­dem werde der Verfas­sungs­schutz bis zum Abschluss des Verfah­rens darauf verzich­ten, öffent­lich bekannt­zu­ge­ben, ob er die AfD als Verdachts­fall oder gesichert rechts­extre­mis­ti­sche Bestre­bung einstuft.

Das Gericht stell­te darauf­hin fest, angesichts der vom Bundes­amt für Verfas­sungs­schutz abgege­be­nen Erklä­run­gen könnte sich eine Beobach­tung mit nachrich­ten­dienst­li­chen Mitteln während der Dauer des Eilver­fah­rens ledig­lich auf die einfa­chen Mitglie­der der Partei auswirken.

«Dass der Verfas­sungs­schutz die AfD nun offen­bar bundes­weit beobach­tet, wundert nicht», sagte der innen­po­li­ti­sche Sprecher der Unions­frak­ti­on, Mathi­as Middel­berg. «Die Partei hat sich nie eindeu­tig von Rechts­extre­men wie Herrn Höcke distan­ziert», kriti­sier­te Middel­berg mit Blick auf den Thürin­ger AfD-Landes­chef Björn Höcke. Die Partei habe es jetzt in der Hand, «sich mit einem Reini­gungs­pro­zess der Beobach­tung durch den Verfas­sungs­schutz zu entzie­hen.» Es sei aber fraglich, ob ihr das gelin­gen werde.