STUTTGART (dpa/lnw) — Die Bodycam gehört mittler­wei­le zum Alltag der Polizis­ten im Land. Beamte dürfen die Kamera anschal­ten, wenn sie sich bedroht fühlen, Aufnah­men können aber auch als Bewei­se gegen Beamte dienen. Aller­dings könnte das in den kommen­den Wochen schwie­rig werden.

Die baden-württem­ber­gi­sche Polizei muss derzeit auf etwa jede zweite ihrer Bodycams verzich­ten, weil die Geräte Proble­me mit den Akkus haben. Von den insge­samt rund 2100 Geräten einer bestimm­ten Bauart sei rund die Hälfte betrof­fen, sagte ein Sprecher des Innen­mi­nis­te­ri­ums. «Die in unter­schied­li­cher Ausprä­gung aufge­tre­te­nen Schadens­bil­der deuten auf einen Verschleiß der Akkumu­la­to­ren hin», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Folge: Bei rund der Hälfte der Bodycam­sys­te­me müssten die Akkus ausge­tauscht werden.

«Der sofor­ti­ge Austausch der auffäl­li­gen Akkumu­la­to­ren wurde bereits in die Wege gelei­tet», sagte der Sprecher weiter. Wegen Produk­ti­on und Liefe­rung sei aber damit zu rechnen, dass die Geräte rund sieben Wochen ausfielen.

In Nordrhein-Westfa­len gibt es ähnli­che Proble­me bei der Polizei. Die betrof­fe­nen Akkus blähen sich demnach leicht auf, wodurch «ein sehr kleiner Spalt zwischen der Kamera und der Träger­plat­te» entsteht.

Weil Polizis­ten im Einsatz immer häufi­ger bedroht, bespuckt, geschla­gen und getre­ten werden, sollen Bodycams vor allem Angrif­fe auf Beamte dokumen­tie­ren. In brenz­li­gen Situa­tio­nen können sie auf den Knopf drücken, dann läuft die kleine Kamera mit, die an ihrer Uniform hängt. Die Aufnah­men können aber auch zum Beweis­mit­tel gegen Polizis­ten werden.

Landes­weit einge­führt wurde die Schul­ter­ka­me­ra im Jahr 2019. Allein in diesem Jahr (Stich­tag 31.Juli) wurde sie laut Innen­mi­nis­te­ri­um 33 000 Mal einge­setzt für dauer­haf­te Aufnah­men und für sogenann­te Aufnah­men im Pre-Recor­ding-Modus — dabei werden konti­nu­ier­lich kurze Sequen­zen aufge­zeich­net und nach jeweils 45 Sekun­den wieder überschrie­ben. Erst wenn der Beamte ein zweites Mal auf den Knopf drückt, wird die letzte Sequenz nicht gelöscht und auch die weite­re Aufnah­me dauer­haft gespeichert.

Zuletzt war eine Bodycam der Polizei im Zusam­men­hang mit einem tödli­chen Polizei­ein­satz in Dortmund in die Schlag­zei­len gekom­men. Vor zwei Wochen war ein 16-Jähri­ger von fünf Schüs­sen aus einer Polizei-Maschi­nen­pis­to­le getötet worden. Dabei waren die Bodycams nicht einge­schal­tet. Grund dafür war laut Ermitt­ler­krei­sen aber, dass der Einsatz zunächst nicht für eine Bodycam geeig­net war — da der Jugend­li­che sich mit dem Messer augen­schein­lich umbrin­gen wollte. Als die Situa­ti­on kippte und er mit dem Messer auf die Polizis­ten zuging, wurde die Lage für die Beamten binnen Sekun­den demnach so stres­sig, dass keiner an die Bodycam gedacht habe. Laut Innen­mi­nis­te­ri­um gestat­tet eine Dienst­an­wei­sung der NRW-Polizei das Filmen «höchst­per­sön­li­cher Lebens­sach­ver­hal­te» nicht.