STUTTGART (dpa/lsw) — Grund­schü­ler in Baden-Württem­berg müssen von Montag an auch im Unter­richt medizi­ni­sche Mund-Nasen-Bedeckun­gen oder eine FFP2-Maske tragen. Das ist eine von mehre­ren Neure­ge­lun­gen in der Corona-Verord­nung, die die Landes­re­gie­rung am Freitag­abend in Stutt­gart veröf­fent­lich­te. Zudem kann in den Klassen 5 und 6 in den weiter­füh­ren­den Schulen, die am Montag erst zurück­ge­kehrt waren, wieder Wechsel­un­ter­richt einge­führt werden. Hinter­grund ist, dass in manchen Schulen der Abstand von einein­halb Metern nicht einge­hal­ten werden konnte.

Darüber hinaus kann Nachhil­fe­un­ter­richt in Gruppen von bis zu fünf Schüle­rin­nen und Schülern in Präsenz statt­fin­den. «Auch hier gilt die erwei­ter­te Masken­pflicht», heißt es in der Verord­nung. Musik‑, Kunst- und Jugend­kunst­schu­len dürfen Unter­richt anbie­ten, wenn die Kontakt­be­schrän­kun­gen einge­hal­ten werden. Aber: In Kreisen mit einer 7‑Tage-Inzidenz von über 100 dürfen sie nur Online-Angebo­te machen.

Auch neu: Autoki­nos dürfen wieder öffnen, Autokon­zer­te und Autothea­ter sind ebenfalls wieder möglich.