STUTTGART — Die Landes­re­gie­rung hat am 27. März 2021 eine neue Verord­nung über infek­ti­ons­schüt­zen­de Maßnah­men gegen die Ausbrei­tung des Corona­vi­rus (Corona-Verord­nung) beschlos­sen. Die neuen Regelun­gen gelten ab 29. März 2021.

Änderun­gen zum 29. März 2021:

— Bei Mitfahr­ten von haushalts­frem­den Perso­nen im Auto gilt für alle Insas­sen eine Masken­pflicht (medizi­ni­sche Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske). Paare, die nicht zusam­men­le­ben, gelten auch hier als ein Haushalt.

— Keine Verschär­fung der Kontakt­be­schrän­kung bei der „Notbrem­se“. Hier bleibt die allge­mei­ne Regelung bestehen: Maximal fünf Perso­nen aus nicht mehr als zwei Haushal­ten. Dabei zählen Kinder bis einschließ­lich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusam­men­le­ben, gelten als ein Haushalt.

— Defini­ti­on von Schnell- und Selbst­tests, die erfor­der­lich sind, um gewis­se Dienst­leis­tun­gen und Angebo­te wahrneh­men zu können. Soweit ein negati­ver COVID-19-Schnell­test erfor­der­lich ist, muss dieser durch geschul­te Dritte durch­ge­führt und ausge­wer­tet werden oder unter Aufsicht eines geschul­ten Drittens durch­ge­führt und ausge­wer­tet werden (§ 4a).

— Ermög­li­chung der Kontakt­nach­ver­fol­gung über Apps (§ 6 Absatz 4).

— In Stadt- und Landkrei­sen mit einer stabi­len 7‑Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Biblio­the­ken und Archi­ve analog zu Museen ohne Einschrän­kun­gen öffnen.

— Der Buchhan­del gehört nicht mehr zum Einzel­han­del des tägli­chen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entspre­chen­den Click & Collect bzw. Click & Meet Regelun­gen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwal­tungs­ge­richts­hofs Baden-Württem­berg um.

Zusätz­lich zu den Änderun­gen weist die Landes­re­gie­rung Landrä­te und örtli­che Gesund­heits­äm­ter an, die Regelun­gen der „Notbrem­se“ umzuset­zen, wenn die 7‑Tage-Inzidenz mehre­re Tage hinter­ein­an­der über 100 liegt. Dazu gehören die bereits in der vergan­ge­nen Versi­on vorge­se­he­nen Ausgangs­sper­ren am Abend. Bei 7‑Tage-Inziden­zen von mehr als 100 wird die Landes­re­gie­rung die Behör­den vor Ort anwei­sen, Ausgangs­sper­ren zu verhän­gen, wenn alle anderen Maßnah­men versagt haben.

Der Modell­ver­such in der Stadt Tübin­gen wird zunächst bis zum 18. April fortge­setzt. Das Land plant zudem, dort wo es möglich ist, weite­re Modell­ver­su­che umzuset­zen, etwa im Kulturbereich.