RAVENSBURG – Besuche bei statio­nä­ren Patien­ten in den drei Akuthäu­sern und in der Geria­tri­schen Rehabi­li­ta­ti­on im Heilig-Geist-Spital in Ravens­burg sind nach wie vor nicht möglich. Es gelten nur wenige streng definier­te Ausnah­men. Diese wurden  aufgrund der unver­än­dert ernsten Pande­mie­la­ge erneut angepasst.

Voraus­set­zung für alle Ausnah­men ist, dass keine anderen Gründe der Corona-Vorbeu­gung gegen einen Kranken­be­such sprechen.

Folgen­de strikt definier­te Ausnah­men gelten im St. Elisa­be­then-Klini­kum in Ravens­burg, im Westall­gäu-Klini­kum in Wangen, im Kranken­haus Bad Waldsee und in der Geria­tri­schen Rehabi­li­ta­ti­on im Heilig-Geist-Spital in Ravensburg.

  • Klinik für Kinder und Jugend­li­che am EK Ravens­burg: Ein Eltern­teil kann täglich von 14 bis 16 Uhr zu Besuch kommen oder ein Eltern­teil ist statio­nä­re Begleitperson.
  • Bei Gebur­ten dürfen werden­de Väter oder eine definier­te Vertrau­ens­per­son die Schwan­ge­re beglei­ten. Nach der Geburt haben frisch­ge­ba­cke Väter oder eine fest definier­te Vertrau­ens­per­son nur Zutritt zur Abholung von Mutter und Kind.
  • Bei Patien­ten in akut lebens­be­droh­li­chen Zustän­den oder bei sterben­den Patien­ten dürfen bis zu drei Perso­nen nach Rückspra­che mit dem zustän­di­gen Arzt zu Besuch kommen.
  • Die Patien­ten im Heilig-Geist Spital stellen eine beson­de­re Risiko­grup­pe dar. Besuche sind nur aus unabding­ba­ren Gründen nach Erlaub­nis der Stati­ons­lei­tung statthaft.

Die OSK bittet dringend darum, zunächst abzuklä­ren, ob eine Ausnah­me­ge­neh­mi­gung erteilt wird und erst dann in die betref­fen­de Klinik zu kommen. Patien­ten mit einer bestä­tig­ten COVID-19 Erkran­kung oder Verdachts­fäl­le dürfen weiter­hin auch nicht ausnahms­wei­se besucht werden.

Die Einlass­zei­ten für Besucher­aus­nah­men an allen Klinik­stand­or­ten sind täglich ausschließ­lich von 14 bis 16 Uhr. Die Besucher müssen eine FFP2-Maske mit sich führen.

Die Oberschwa­ben­kli­nik empfiehlt, die Besuchs­dau­er auch in den Ausnah­me­fäl­len auf eine Stunde zu begren­zen. Zugang erhal­ten nur Besucher mit einem negati­ven Corona-Schnell­test. Der Schnell­test wird in den Klini­ken durchgeführt.