BIBERACH (dpa/lsw) — Weil die Corona-Fallzah­len im Kreis Biber­ach immer weiter steigen, zieht das Land nun die Reißlei­ne. In der Region mit der landes­weit höchs­ten Inzidenz stehen harte Einschnit­te vor allem für Ungeimpf­te an.

In keiner Region ist die Corona-Inzidenz höher, nun zieht das Land die Reißlei­ne: Im Kreis Biber­ach ist aufgrund des hohen Infek­ti­ons­ge­sche­hens die Alarm­stu­fe ausge­ru­fen worden. Dazu hat das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um den Landkreis angewie­sen, wie eine Spreche­rin des Landrats­amts Biber­ach am Freitag bekannt­gab. Damit gilt dort ab diesem Samstag weitge­hend die 2G-Regelung mit zahlrei­chen Zugangs­be­schrän­kun­gen für Ungeimpf­te. Die Maßnah­men sollen bis zum 24. Novem­ber befris­tet werden, hieß es.

Sollte sich das Infek­ti­ons­ge­sche­hen im Landkreis dadurch nicht stabi­li­sie­ren, stell­te das Landrats­amt weite­re Schrit­te, wie etwa Ausgangs­be­schrän­kun­gen für nicht geimpf­te Menschen, in Aussicht. Man wolle insbe­son­de­re die Klini­ken und das Gesund­heits­sys­tem vor einer Überlas­tung schüt­zen, teilte Landrat Heiko Schmid (Freie Wähler) mit. Außer­dem gehe es um den Schutz der vulner­ablen Gruppen. Angesichts der Infek­ti­ons­la­ge sei es aus seiner Sicht nun wichtig und richtig, dass weite­re Regelun­gen in Kraft treten, so Schmid. «Wir spüren durch besorg­te Rückmel­dun­gen aus der Bevöl­ke­rung, dass Handlungs­be­darf besteht.»

Mit der Alarm­stu­fe erhal­ten nur noch Geimpf­te und Genese­ne (2G) Zutritt zu Kinos, Weihnachts­märk­ten und Disko­the­ken. Restau­rants und Cafés dürfen Ungeimpf­te nur noch im Freien und mit einem negati­ven PCR-Test besuchen. Zudem gilt eine Kontakt­be­schrän­kung auf einen Haushalt und eine weite­re Person. Geimpf­te und Genese­ne sowie Menschen bis 17 Jahre sind ausge­nom­men. In den Schulen kehrt die Masken­pflicht im Unter­richt zurück.

Der Kreis Biber­ach wies mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 651,2 (Stand: Donners­tag, 16.00 Uhr) wieder­holt das landes­weit höchs­te Infek­ti­ons­ge­sche­hen in Bezug zur Einwoh­ner­zahl auf. Damit lag das Infek­ti­ons­auf­kom­men in der Region fast doppelt so hoch wie im landes­wei­ten Schnitt von zuletzt 332,3.

Um eine Überlas­tung des Gesund­heits­sys­tems zu verhin­dern, hat die Landes­re­gie­rung stren­ge­re Maßnah­men mit der sogenann­ten Warn- und Alarm­stu­fe festge­legt. Sollte die Zahl der Inten­siv­pa­ti­en­ten mit einer Covid-19-Erkran­kung in den Klini­ken in Baden-Württem­berg an zwei Werkta­gen in Folge den Wert von 390 überschrei­ten, würden mit der Alarm­stu­fe landes­weit diesel­ben Regeln in Kraft treten wie nun im Kreis Biberach.