KARLSRUHE (dpa/lsw) — Bei ausufern­dem Alkohol­kon­sum in Parks und auf Plätzen können Polizei­be­hör­den Alkohol­ver­bo­te ausspre­chen — doch die sind für Städte nur das letzte Mittel. «Eine rein ordnungs­po­li­ti­sche Steue­rung durch Verbo­te hat in der Regel wenig Erfolg, im Einzel­fall können Verbo­te aller­dings unver­meid­bar sein», so eine Spreche­rin des Städte­tags Baden-Württem­berg. Mit der Verdrän­gung von Trinker­sze­nen würden keine Proble­me gelöst, sondern neue geschaf­fen. Vielmehr müssten Stadt­ent­wick­lung, Gestal­tung des öffent­li­chen Raums und sozia­le Angebo­te mitein­an­der verzahnt werden.

Grund­sätz­lich darf sich jeder auf öffent­li­chen Plätzen aufhal­ten und dort trinken. Doch das hat Grenzen: Etwa, wenn Müll und Lärm überhand nehmen oder Passan­ten, Anwoh­ner und Geschäfts­leu­te angepö­belt werden. Die meisten größe­ren Städte haben Hot-Spots, an denen sich alkohol- und auch drogen­ab­hän­gi­ge Menschen treffen. Das «Abfei­ern» von jungen Leuten unter freiem Himmel ist mancher­orts aber erst seit Corona ein Phäno­men, ergab eine dpa-Umfrage.

So regis­triert man in Ulm seitdem mehr Alkohol­kon­sum bei Jugend­li­chen in der Öffent­lich­keit. Dieses «Abfei­ern» habe sich entwi­ckelt, als man sich draußen wieder treffen durfte, Clubs und Bars aber noch geschlos­sen waren. «Die jungen Leute haben dieses Verhal­ten teilwei­se beibe­hal­ten», so das dorti­ge Ordnungsamt.