STUTTGART (dpa/lsw) — Die Staats­an­walt­schaft Stutt­gart hat im Zusam­men­hang mit den Insol­ven­zen des Küchen­bau­ers Alno und zweier Tochter­un­ter­neh­men Ankla­ge vor der Wirtschafts­straf­kam­mer des Landge­richts Stutt­gart erhoben. Das teilte eine Spreche­rin der Staats­an­walt­schaft am Donners­tag auf Anfra­ge mit. Zuvor hatten mehre­re Medien darüber berichtet.

Die Alno AG aus Pfullen­dorf (Kreis Sigma­rin­gen) war 2017 in die Insol­venz geraten. Die Ankla­ge richte sich laut der Spreche­rin gegen neun Perso­nen, unter anderem wegen des Verdachts der vorsätz­li­chen Insol­venz­ver­schlep­pung, des Kredit­be­trugs, des Bankrotts und der Untreue. Beim Straf­tat­be­stand der Untreue drohe im Falle eines Schuld­spruchs eine Freiheits­stra­fe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Es gelte jedoch bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Verur­tei­lung die Unschulds­ver­mu­tung, teilte die Spreche­rin mit. Weite­re Auskünf­te gab sie nicht. Zunächst müsse nun das Landge­richt Stutt­gart über die Eröff­nung des Haupt­ver­fah­rens entscheiden.