RAVENSBURG (dpa) — Im Prozess um die Verge­wal­ti­gung einer 85-Jähri­gen im oberschwä­bi­schen Weingar­ten hat der Angeklag­te zum Auftakt am Freitag die Tat gestan­den. Durch seinen Vertei­di­ger ließ der 31-Jähri­ge am Landge­richt Ravens­burg erklä­ren, dass er die Tat im August 2021 einräu­me. In der späte­ren Verneh­mung machte der 31-Jähri­ge zunächst Erinne­rungs­lü­cken geltend, gab die Verge­wal­ti­gung der ihm unbekann­ten Senio­rin auf Nachfra­ge aber letzt­lich zu.

Einen Grund für die Tat nannte der Angeklag­te nicht. Er gab vor Gericht an, damals regel­mä­ßig große Mengen Drogen und Alkohol konsu­miert und Stimmen gehört zu haben. Dem vorläu­fi­gen Gutach­ten eines Sachver­stän­di­gen zufol­ge gebe es bei dem Mann Hinwei­se auf eine mögli­che schizo­phre­ne Erkran­kung, sagte ein Gerichtssprecher.

Dem 31-Jähri­gen mit deutscher und brasi­lia­ni­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit wird vorge­wor­fen, die 85-Jähri­ge einen Abhang hinun­ter­ge­sto­ßen, dort verge­wal­tigt und lebens­ge­fähr­lich verletzt zurück­ge­las­sen zu haben. Eine Passan­tin entdeck­te sie erst etwa eine Stunde später zufällig.

Der 31-Jähri­ge war kurze Zeit nach der Tat festge­nom­men worden. Der Mann soll zudem zwei weite­re Frauen im Alter von 75 und 64 Jahren sexuell beläs­tigt haben. Auch diese Vorwür­fe räumte der Angeklag­te vor Gericht ein. Für den Prozess sind sechs Verhand­lungs­ta­ge geplant, ein Urteil könnte Ende April fallen.