FRIEDRICHSHAFEN — Nicht ganz so genau mit den Vorschrif­ten am Boden­see nahmen es zwei Männer, die zum Fotoshoo­ting mit Karpfen angereist waren.

Die 31- und 32-jähri­gen Männer waren eigens zum Zweck des Angelns aus Itali­en nach Fisch­bach an den Boden­see gereist. Um ihr Vorha­ben in die Tat umzuset­zen, ließen sie am Montag­mor­gen drei Boote zu Wasser, fuhren auf den See hinaus und legten insge­samt acht Angel­ru­ten aus. Dies beobach­te­te ein Fische­rei­auf­se­her des Regie­rungs­prä­si­di­ums Tübin­gen und kontrol­lier­te die beiden Angler, denn pro Person wären höchs­tens zwei Angel­ru­ten zuläs­sig gewesen. Doch bei diesem einen Verstoß gegen die Boden­see­fi­sche­rei­ver­ord­nung sollte es nicht bleiben. Der Fische­rei­auf­se­her verstän­dig­te deshalb die zustän­di­ge Wasser­schutz­po­li­zei Fried­richs­ha­fen. Diese nahm darauf­hin das Vorha­ben der Angler und die Boote genau­er unter die Lupe.

Das Ergeb­nis der Kontrol­le: Alle drei Boote der beiden Italie­ner wiesen keine Zulas­sung für den Boden­see auf. Mangels Patent hätte auch eines der drei Boote von den Männern gar nicht gesteu­ert werden dürfen. Erlaubt ist das Angeln in Deutsch­land nur mit einer Erlaub­nis, doch auch gülti­ge Angel­er­laub­nis­schei­ne besaßen die beiden nicht. Die zwei Angler werden nun zur Anzei­ge gebracht.

Für die Fische nahm die Kontrol­le übrigens ein glück­li­ches Ende. Die Männer hatten ursprüng­lich vor, große Karpfen zu angeln, damit vor der Kamera zu posie­ren und die Tiere anschlie­ßend wieder frei zu lassen. Was sich im ersten Moment vielleicht harmlos anhört, ist aller­dings Tierquä­le­rei und wäre ein Verstoß gegen das Tierschutz­ge­setz. Da die Kontrol­le aber noch recht­zei­tig erfolg­te und die Männer gestoppt wurden, kam kein Fisch zu Schaden.