TUTTLINGEN — Isabel­la Greit­mann will Bestat­te­rin werden, seit sie 13 Jahre alt ist. Doch das ist gar nicht so einfach: Auf viele Inter­es­sen­ten kommen nur sehr wenige Ausbil­dungs­be­trie­be. Bewor­ben hat sich die 22-Jähri­ge aus Tübin­gen schließ­lich bei Ursula Koch, Bestat­te­rin im Landkreis Tuttlin­gen. Als Ursula Koch von Greit­manns kleiner Tochter erfuhr, zöger­te sie: „Eine Vollzeit­aus­bil­dung mit Baby, das wollte ich einer jungen Mutter eigent­lich nicht zumuten. Anderer­seits beein­druck­te mich sehr, dass Frau Greit­mann diesen Beruf unbedingt erler­nen wollte.“ Einen Ausweg aus dem Dilem­ma brach­te ein Berater der Arbeits­agen­tur ins Spiel: eine Einstiegs­qua­lif­zie­rung im Teilzeitmodell.

Die Einstiegs­qua­li­fi­zie­rung (EQ) ist ein Angebot der Bundes­agen­tur für Arbeit. Es ist gedacht für Menschen, die keinen regulä­ren Ausbil­dungs­platz gefun­den haben. Das kann daran liegen, dass sie lernbe­ein­träch­tigt oder sozial benach­tei­ligt sind, nach Deutsch­land flüch­ten mussten oder aus anderen Gründen die Voraus­set­zun­gen für eine Ausbil­dung nicht erfül­len. Das sechs- bis zwölf­mo­na­ti­ge Langzeit­prak­ti­kum im Betrieb soll dann die Grund­la­gen für die beruf­li­che Ausbil­dung schaf­fen. Denn auf einen Ausbil­dungs­ver­trag soll die EQ im besten Fall hinauslaufen.

Auch für junge Mütter, die es auf dem Arbeits­markt sonst schwer haben, ist die EQ eine Chance: „Das sind noch einmal drei bis vier Stunden weniger Arbeit pro Woche als bei einer regulä­ren Ausbil­dung in Teilzeit, und diese Zeit brauche ich einfach für die Kinder­be­treu­ung“, sagt Isabel­la Greitmann.

Doch nicht nur für die Auszu­bil­den­den in spe, auch für die Betrie­be hat das Modell Vortei­le: Sie können von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcen­ter monat­lich bis zu 247 Euro Zuschuss zur Vergü­tung erhal­ten. Auch die Fahrt­kos­ten­pau­scha­le kann übernom­men werden.

Insge­samt 22 EQ-Verträ­ge wurden in diesem Jahr im Kammer­be­zirk Konstanz abgeschlos­sen, davon viele im Friseur­hand­werk und mit Geflüch­te­ten. Für sie besteht in einigen Landkrei­sen die Möglich­keit, im Rahmen der EQ auch einen Sprach­kurs zu absolvieren.

„Durch die Einstiegs­qua­li­fi­zie­rung erhal­ten junge Menschen, die sich in einer schwie­ri­gen Situa­ti­on befin­den, die Chance auf einen späte­ren Ausbil­dungs­platz, und Arbeit­ge­ber werden finan­zi­ell nicht belas­tet“, sagt Miriam Braun, Ausbil­dungs­exper­tin der Handwerks­kam­mer Konstanz. Inter­es­sier­ten Betrie­ben stehen sie und ihre Kolle­gen mit Rat und Tat zur Seite. Sie setzte auch gemein­sam mit Koch und Greit­mann den EQ-Vertrag auf. „Zum Glück hat uns Frau Braun gehol­fen, denn sonst hätte ich mich im Behör­den-Dschun­gel bestimmt verlau­fen“, gesteht Ursula Koch.

Isabel­la Greit­manns EQ-Vertrag läuft noch bis 31. August 2021. Danach hofft sie, mit der Ausbil­dung losle­gen zu können. Ohnehin fühlt sie sich schon wie im ersten Lehrjahr – schließ­lich besucht sie auch die Berufs­schu­le und kann sich das EQ-Jahr dann auf die Ausbil­dung anrech­nen lassen. „Die EQ ist das Beste, was mir passie­ren konnte“, findet die junge Mutter.

In sieben Schrit­ten zur Einstiegsqualifizierung

  1. Bei der Agentur für Arbeit fragen, ob eine EQ im Betrieb förder­fä­hig ist.
  2. Antrag auf Förde­rung von der Agentur für Arbeit bekommen.
  3. Mit dem Förder­an­trag zur Handwerks­kam­mer gehen.
  4. Gemein­sam mit der Handwerks­kam­mer einen EQ-Vertrag aufsetzen.
  5. Die Handwerks­kam­mer meldet der Agentur für Arbeit, dass der EQ-Vertrag einge­tra­gen ist.
  6. Die Agentur für Arbeit entschei­det über die Förderung.
  7. Es kann losgehen.

Weite­re Infor­ma­tio­nen und Ansprech­part­ner zur Einstiegs­qua­li­fi­zie­rung gibt es unter www.hwk-konstanz.de/ausbildungsberatung.