BERLIN (dpa) — Eigentlich sollte die Testverordnung, die Bürgern kostenlose Schnelltests zusichert, bereits mit dem März enden. Doch nun wurde sie bis 29. Juni verlängert. Welche Änderungen danach beschlossen werden, bleibt offen.
Im Kampf gegen Corona-Ansteckungen wird das Angebot kostenloser Schnelltests für alle bis in den Frühsommer verlängert. Die ursprünglich bis 30. März geltende Testverordnung, die auch diese «Bürgertests» regelt, bleibt vorerst bis einschließlich 29. Juni in Kraft. Das sehen Änderungen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, die nun im Bundesanzeiger verkündet wurden.
Nachweis bei Zugangsregeln
Damit haben weiterhin alle Bürger auch ohne Symptome Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche an Teststellen durch geschultes Personal. Mit dem Angebot sollen Ansteckungen angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen erkannt und verhindert werden.
Die Testbescheinigungen können auch als Nachweis bei Zugangsregeln zu Innenräumen und Veranstaltungen dienen, die ab diesem Sonntag aber nicht mehr flächendeckend angeordnet werden können.