BERLIN (dpa) — Eigent­lich sollte die Testver­ord­nung, die Bürgern kosten­lo­se Schnell­tests zusichert, bereits mit dem März enden. Doch nun wurde sie bis 29. Juni verlän­gert. Welche Änderun­gen danach beschlos­sen werden, bleibt offen.

Im Kampf gegen Corona-Anste­ckun­gen wird das Angebot kosten­lo­ser Schnell­tests für alle bis in den Frühsom­mer verlän­gert. Die ursprüng­lich bis 30. März gelten­de Testver­ord­nung, die auch diese «Bürger­tests» regelt, bleibt vorerst bis einschließ­lich 29. Juni in Kraft. Das sehen Änderun­gen von Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) vor, die nun im Bundes­an­zei­ger verkün­det wurden.

Nachweis bei Zugangsregeln

Damit haben weiter­hin alle Bürger auch ohne Sympto­me Anspruch auf mindes­tens einen Schnell­test pro Woche an Teststel­len durch geschul­tes Perso­nal. Mit dem Angebot sollen Anste­ckun­gen angesichts der weiter­hin hohen Infek­ti­ons­zah­len erkannt und verhin­dert werden.

Die Testbe­schei­ni­gun­gen können auch als Nachweis bei Zugangs­re­geln zu Innen­räu­men und Veran­stal­tun­gen dienen, die ab diesem Sonntag aber nicht mehr flächen­de­ckend angeord­net werden können.