Die Gewerk­schaft Nahrung-Genuss-Gaststät­ten fordert Bundes­tags­ab­ge­ord­ne­te aus dem Kreis Tuttlin­gen auf, in Berlin für das geplan­te Verbot von Werkver­trä­gen und Leihar­beit in der Fleisch­wirt­schaft zu stimmen. Corona-Ausbrü­che in mehre­ren Fleisch­un­ter­neh­men hätten gezeigt, wohin die Missstän­de führen können.

„Für die überwie­gend osteu­ro­päi­schen Beschäf­tig­ten in Subun­ter­neh­men sind extre­me Arbeits­be­las­tung, Lohn-Prelle­rei und Unter­brin­gung in abriss­rei­fen Wohnun­gen seit Jahren an der Tages­ord­nung. Mit solchen Wildwest-Metho­den muss endlich Schluss sein“, fordert Claus-Peter Wolf, Geschäfts­füh­rer der NGG-Region Baden-Württemberg-Süd.

Das geplan­te „Arbeits­schutz­kon­troll­ge­setz“ könne die Fleisch­bran­che zugleich stärken: Nach Angaben der Arbeits­agen­tur sank die Zahl der Schlacht- und Verar­bei­tungs­be­trie­be im Landkreis Tuttlin­gen inner­halb von 20 Jahren um 61 Prozent von 44 Betrie­ben im Jahr 1999 gibt es heute nur noch 17. Im gesam­ten Regie­rungs­be­zirk Freiburg hat sich die Betriebs­zahl im selben Zeitraum von 600 auf 293 halbiert. „Diese Konzen­tra­ti­on hat dazu geführt, dass regulä­re Stellen verlo­ren gingen und Arbei­ten an Subun­ter­neh­men ausge­la­gert wurden – zu prekä­ren Bedin­gun­gen“, betont Wolf. Die Zahl sozial­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ger Fleisch-Jobs sank laut Arbeits­agen­tur im Regie­rungs­be­zirk Freiburg binnen 20 Jahren um 24 Prozent – während die regulä­re Beschäf­ti­gung in allen Branchen insge­samt um 29 Prozent zuleg­te. „Mit Hilfe des neuen Geset­zes müssen nun die Stamm­be­leg­schaf­ten wieder aufge­baut und muss die Mitbe­stim­mung gestärkt werden. Das führt zu höheren Löhnen. Sozial­ab­ga­ben und Steuer­ein­nah­men steigen“, so die NGG.

Nach dem Gesetz­ent­wurf des Bundes­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums sollen ab 1. Januar 2021 Werkver­trä­ge und ab 1. April 2021 Leihar­beit in Fleisch­be­trie­ben mit mehr als 49 Perso­nen verbo­ten werden. „In den vergan­ge­nen Jahren sind alle Versu­che geschei­tert, die Branche zum Umden­ken zu bewegen – weder durch freiwil­li­ge Selbst­ver­pflich­tun­gen und selbst mit dem Gesetz zur Siche­rung von Arbeit­neh­mer­rech­ten in der Fleisch­wirt­schaft nicht. Das Verbot ist überfäl­lig“, so Wolf.

Der Gewerk­schaf­ter warnt jedoch vor Trick­se­rei­en. Unter­neh­men dürften nicht versu­chen, das Gesetz durch neu gegrün­de­te Tochter­ge­sell­schaf­ten oder andere Schlupf­lö­cher zu umgehen: „Vom Schlach­ten bis zum Verpa­cken – alle Arbeits­schrit­te in der Fleisch­pro­duk­ti­on müssen von Beschäf­tig­ten erledigt werden, die direkt beim Unter­neh­men angestellt sind.“ Das Gesetz zum Verbot von Leihar­beit und Werkver­trag sei der erste Schritt. „Und dann brauchen wir als zweiten Schritt einen Tarif­ver­trag, der für alle Beschäf­tig­ten in den rund 7.700 Unter­neh­men der Branche gute Löhne und faire Arbeits­be­din­gun­gen absichert. Wir sind gespannt, ob die Unter­neh­men hierzu ernst­haft bereit sind.“

Das Argument von Lobby­ver­bän­den, die Fleisch­bran­che sei auf Werkver­trä­ge und Leihar­beit angewie­sen, um Auftrags­spit­zen etwa zur Grill­sai­son abzufe­dern, überzeu­ge nicht. „Möglich wären beispiels­wei­se auch befris­te­te Arbeits­ver­trä­ge. Besser noch: Arbeits­zei­ten lassen sich per Tarif­ver­trag und Arbeits­zeit­kon­ten regeln – wie das auch in anderen Berei­chen der Lebens­mit­tel­bran­che seit langem üblich ist“, so Wolf.