Noch ein Locke­rungs­schritt, diesmal beim Shopping: Das Land schafft die 3G-Regel im Handel in der Alarm­stu­fe ab. Vor weite­ren Öffnun­gen will Kretsch­mann das Bund-Länder-Treffen nächs­te Woche abwarten.

Das Land Baden-Württem­berg schafft die 3G-Zugangs­re­geln für den Einzel­han­del in der derzeit gelten­den Corona-Alarm­stu­fe ab. Bisher hatten nur Geimpf­te, Genese­ne oder Kunden mit einem aktuel­len Test Zutritt, die Regel fällt ab diesem Mittwoch weg. «Ich glaube, dass das pande­misch vertret­bar ist», sagte Minis­ter­prä­si­dent Winfried Kretsch­mann (Grüne) am Diens­tag in Stutt­gart über die Locke­rung. Jedoch bleibt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bestehen. Sozial­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne) erklär­te, die in der Alarm­stu­fe II vorge­se­he­ne 2G-Regel für den Einzel­han­del bleibe erhalten.

Kretsch­mann wollte weite­re «verant­wort­li­che Öffnungs­schrit­te», wenn die Belas­tung der Kranken­häu­ser diese zulas­se, nicht ausschlie­ßen, möchte aber die Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz am 16. Febru­ar abwar­ten. Der Grüne forder­te, dass der Exper­ten­rat der Bundes­re­gie­rung vor der Konfe­renz «belast­ba­re Aussa­gen macht, wie wir nun die Lage mit dem Omikron-Virus einzu­schät­zen haben». Kretsch­mann ergänz­te: «Sonst schwimmt man da immer zu sehr.» Die Menschen dürften niemals das Gefühl bekom­men, «dass wir aus dem Bauch heraus etwas entscheiden».

Es gebe erste Tenden­zen, dass Omikron nicht so schwe­re Krank­hei­ten auslö­se. «Anderer­seits dürfen wir keine falschen Erwar­tun­gen wecken.» Man bleibe durch die Pande­mie heraus­ge­for­dert. Es gebe wegen Quaran­tä­ne weniger Perso­nal in den Kranken­häu­sern. Zudem sei die Impflü­cke im Südwes­ten noch immer größer als in anderen Ländern. Kretsch­mann bekräf­tig­te, dass man über ein Ende der Corona-Maßnah­men, also einen Exit, erst nach Ostern reden könne. Dann seien Schul­fe­ri­en, der Frühling begin­ne und die Menschen seien wieder mehr im Freien.

Die Landes­re­gie­rung passte am Diens­tag zudem die Corona-Regeln für Großver­an­stal­tun­gen, Gastro­no­mie und Schulen an. Der grün-schwar­ze Minis­ter­rat beschloss die neue Corona-Verord­nung, mit der in Sport und Kultur wieder mehr Zuschau­er zugelas­sen werden sollen. Die Anpas­sung sieht vor, dass im Freien mit der 2G-plus-Regel bis zu 10.000 Zuschau­er bei einer Auslas­tung von maximal 50 Prozent zugelas­sen sind. Wenn ein Veran­stal­ter nur die 2G-Regel anwen­den will, sind 5000 Besucher zugelas­sen. Bei Veran­stal­tun­gen in geschlos­se­nen Räumen sind mit der 2G-plus-Regel 4000 Menschen zugelas­sen, bei der 2G-Regel 2000. Jedoch erlaubt das Land auch hier eine Auslas­tung von höchs­tens 50 Prozent — und nicht nur 30 Prozent, wie es der Beschluss der Länder von vergan­ge­ner Woche vorsieht.

Zudem wird der Verzicht auf die Luca-App in der neuen Verord­nung veran­kert. Das heißt: Wer ins Restau­rant oder Café geht, soll keine Kontakt­da­ten mehr hinter­le­gen müssen. Nur an bestimm­ten Orten, an denen ein größe­res Anste­ckungs­ri­si­ko bestehe, wie etwa Disko­the­ken solle die Daten­er­he­bung weitergehen.

Daneben will die Regie­rung die Teststra­te­gie für Schulen und Kitas abseg­nen. Demnach sollen die regel­mä­ßi­gen Corona-Tests in Schulen und Kinder­ta­ges­stät­ten bis zu den Oster­fe­ri­en, also bis Mitte April, fortge­setzt werden. Kosten­punkt: Knapp 95 Millio­nen Euro.

Demnach müssen ungeimpf­te Kinder und Jugend­li­che bis zum 13. April weiter dreimal die Woche einen Corona-Schnell­test machen. Bei PCR-Tests reichen zwei pro Woche. Auch Schüle­rin­nen und Schüler, deren Zweit­imp­fung schon mehr als drei Monate her ist und die nicht geboos­tert sind, müssen sich weiter regel­mä­ßig testen lassen. Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz sollen auch alle Lehrkräf­te und Schüler, die schon dreimal geimpft oder kürzlich genesen sind, ein freiwil­li­ges Testan­ge­bot von zwei Tests pro Woche bekommen.