STUTTGART — Mit der neuen Corona-Verordnung greift Baden-Württemberg der Novelle des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund vor.
Welche Regelungen ab Montag, 19. April für Baden-Württemberg gelten, sind in den Grafiken zusammengefasst.
Vorest weicht Baden-Württemberg bei den Regeln für den Einzelhandel vom Gesetzentwurf des Bundes ab: Abholangebote (Click & Collect) bleiben erlaubt.