STUTTGART — Im Rahmen der Sport­stät­ten­för­de­rung 2021 des Landes werden im Wahlkreis Wangen-Iller­tal zwei Projek­te mit insge­samt 865.000 Euro geför­dert, das erklä­ren die Landtags­ab­ge­ord­ne­ten Petra Krebs (Grüne) und Raimund Haser (CDU) in einer gemein­sa­men Mittei­lung an die Presse. 

In Aulen­dorf wurde für die Sanie­rung der Sport­hal­le beim Schul­zen­trum 445.000 Euro bewil­ligt, in Bad Waldsee für den Neubau einer Sport­hal­le 420.000 Euro.

„Sport leistet einen heraus­ra­gen­den und vielsei­ti­gen Beitrag für die Gesell­schaft“, sagen Haser und Krebs. „Er vermit­telt Werte wie Fairness, Solida­ri­tät und Toleranz. Darüber hinaus fördert Sport den Leistungs­ge­dan­ken und überwin­det sozia­le und kultu­rel­le Grenzen. Sport unter­stützt die Persön­lich­keits­ent­wick­lung und dient zudem der Gesund­heits­vor­sor­ge. Deshalb begrü­ßen wir, dass im Rahmen des Solidar­pakts Sport im Jahr 2021 insge­samt 84 kommu­na­le Sport­stät­ten­bau­pro­jek­te mit rund 13,1 Millio­nen Euro geför­dert werden. Beson­ders freut uns, dass Sport­hal­len in Aulen­dorf und Bad Waldsee eine Förde­rung erhalten.“

Weiter erklä­ren Haser und Krebs zum Programm: „Mit den Geldern werden Neubau­ten und die Sanie­rung von Sport­hal­len, Sport­plät­zen sowie Leicht­ath­le­tik­an­la­gen finan­ziert. Die Zuschüs­se werden für Einrich­tun­gen bewil­ligt, die sowohl für den Sport­un­ter­richt als auch für den Übungs- und Wettkampf­be­trieb von Sport­ver­ei­nen zur Verfü­gung stehen und damit vielsei­tig genutzt werden können. Schul­sport und Vereins­sport profi­tie­ren somit gleichermaßen.“


Infor­ma­ti­on zur Sport­stät­ten­för­de­rung 2021:

Für das Programm 2021 wurden alle förder­fä­hi­gen Anträ­ge berück­sich­tigt. Auf den Regie­rungs­be­zirk Stutt­gart entfal­len dabei 37 geneh­mig­te Anträ­ge (rd. 5,8 Mio. Euro), auf den Regie­rungs­be­zirk Karls­ru­he 20 Anträ­ge (rd. 2,7 Mio. Euro), auf den Regie­rungs­be­zirk Freiburg 12 Anträ­ge (rd. 1,7 Mio. Euro) und auf den Regie­rungs­be­zirk Tübin­gen 15 Anträ­ge (rd. 2,9 Mio. Euro). 

Der Förder­satz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschuss­fä­hi­gen Ausga­ben. Voraus­set­zung für die Förde­rung ist, dass die Sport­stät­ten vielfäl­tig genutzt werden können.