LINDAU – Am Montag­nach­mit­tag (19. Oktober) hat die Bundes­po­li­zei einen nigeria­ni­schen sowie einen kolum­bia­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen in Abschie­be­haft­an­stal­ten einge­lie­fert. Ein Nieder­län­der und ein Nigeria­ner hatten den beiden Migran­ten jeweils zur unerlaub­ten Einrei­se verhel­fen wollen.

Lindau­er Bundes­po­li­zis­ten kontrol­lier­ten am Sonntag­mor­gen (18. Oktober) am Grenz­über­gang Hörbranz die Insas­sen eines Fernrei­se­bus­ses aus Itali­en. Dabei wies sich ein Reisen­der mit einem franzö­si­schen Reise­pass aus. Die Bundes­po­li­zis­ten stell­ten jedoch fest, dass es sich bei dem schein­ba­ren Franzo­sen nicht um die Person auf dem Dokumen­ten­fo­to handel­te. Außer­dem waren der Pass wie auch der später aufge­fun­de­ne franzö­si­sche Ausweis sowie Führer­schein im Polizei­com­pu­ter zur Sachfahn­dung ausge­schrie­ben. Durch Recher­chen fanden die Polizis­ten heraus, dass es sich bei dem Mann tatsäch­lich um einen 28-jähri­gen Nigeria­ner handel­te, der sowohl den italie­ni­schen wie auch den franzö­si­schen Auslän­der­be­hör­den als Asylbe­wer­ber bekannt ist. Der Mann behaup­te­te, die besag­ten Dokumen­te gefun­den zu haben. Der Nigeria­ner gab weiter an, die Busfahr­kar­ten für sich und einen mitrei­sen­den 34-jähri­gen Freund gekauft zu haben, um gemein­sam nach München zu einer Hochzeits­fei­er zu reisen. Aber auch der nigeria­ni­sche Beglei­ter konnte keine ausrei­chen­den Reise­do­ku­men­te vorweisen.

Die Beamten zeigten den 34-jähri­gen Migran­ten wegen versuch­ter unerlaub­ter Einrei­se an und leite­ten ihn schließ­lich an die Außen­stel­le des Bundes­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge nach Augsburg weiter. Der falsche Franzo­se erhielt eine Anzei­ge wegen Missbrauchs von Ausweis­pa­pie­ren, versuch­ter unerlaub­ter Einrei­se sowie Beihil­fe zu dieser. Die Bundes­po­li­zis­ten stell­ten die franzö­si­schen Dokumen­te sicher und liefer­ten den 28-Jähri­gen in Zurück­wei­sungs­haft ein. Für den Mann geht die Weiter­rei­se nun von Erding voraus­sicht­lich zurück nach Frankreich.

Bereits am späten Freitag­abend (16. Oktober) hatten Bundes­po­li­zis­ten auf der BAB 96 ein kolum­bia­nisch-nieder­län­di­sches Pärchen als Insas­sen eines in Deutsch­land zugelas­se­nen Mietfahr­zeu­ges gestoppt. Der 43-jähri­ge Fahrer wies sich mit seinem nieder­län­di­schen Ausweis und deutschen Führer­schein aus. Der kolum­bia­ni­sche Beifah­rer führte zwar seinen Reise­pass mit, war jedoch nicht im Besitz eines erfor­der­li­chen Aufent­halts­ti­tels. Der Südame­ri­ka­ner, der seit länge­rem unange­mel­det in Nordrhein-Westfa­len im Apart­ment seines Freun­des lebte, war bereits 2018 als Tourist nach Spani­en gereist. Als nach drei Monaten das Visum des 25-Jähri­gen ablief, beschloss der Mann, dort zu bleiben, um mit seinem Freund zusam­men­zu­le­ben und diesen zu heiraten.

Die Beamten zeigten den Kolum­bia­ner wegen versuch­ter unerlaub­ter Einrei­se an und führten ihn dem Richter vor. Die Polizis­ten liefer­ten den 25-Jähri­gen am Montag­nach­mit­tag nach Zahlung einer Sicher­heits­leis­tung von 300 Euro für die Kosten seiner Rückfüh­rung in die Abschie­be­haft­an­stalt Eichstätt ein, von wo aus die Zurück­wei­sung in sein Heimat­land erfol­gen soll. Sein nieder­län­di­scher Partner erhielt eine Anzei­ge wegen Beihil­fe zur versuch­ten unerlaub­ten Einrei­se und konnte anschlie­ßend seine Fahrt fortsetzen.