BERLIN — Der direkt gewähl­te Bundes­tags­ab­ge­ord­ne­te für Oberschwa­ben und das Allgäu, Axel Müller (CDU), kriti­siert die seit 7. Juni 2021 gelten­den Regelun­gen der Corona-Verord­nung des Landes Baden-Württem­berg – insbe­son­de­re mit Blick auf die weiter­hin beste-hende Testpflicht bei der Außengastronomie.

„Die Menschen können gegen­wär­tig im Landkreis Ravens­burg im Einzel­han­del im Innen­be­reich ohne tages­ak­tu­el­len Test einkau­fen, sie können danach aber keinen Kaffee im Freien trinken, wenn sie nicht getes­tet sind. Das versteht man nicht, insbe­son­de­re wenn man die bekannt­lich gerin­ge­re Infek­ti­ons­ge­fahr im Freien mit berück­sich­tigt. Als Politi­ker sind wir – mehr denn je – aufge­for­dert, nachvoll­zieh­ba­re und dem aktuel­len Infek­ti­ons­ge­sche­hen gerecht werden­de Vorga­ben zu machen. Dies ist hier aber nicht gelun­gen; vielmehr ist es sogar so, dass der Stufen­plan des baden-württem-bergi­schen Sozial­mi­nis­te­ri­ums im bundes­wei­ten Vergleich extrem erklä­rungs­be­dürf­tig ist. Das unter­strei­chen auch die fünf Seiten eng bedruck­tes Papier >Stufen­plan – Auf einen Blick des Sozial-minis­te­ri­ums. Ich forde­re die zustän­di­ge Landes­re­gie­rung in Stutt­gart daher auf, ihre Corona-Verord­nung und die darin enthal­te­ne Testpflicht für Gastro­no­mie­be­su­che in den Öffnungs­schrit­ten 2 und 3 (7 Tage- Inzidenz fortdau­ernd jeweils 14 Tage unter 100) entspre­chend an-zupas­sen und auf die Testpflicht bei der Außen­gas­tro­no­mie zu verzich­ten. Damit werden unsere Gastro­no­men den Händlern ledig­lich gleich­ge­stellt – und das ist meiner Meinung nach wirklich nicht zu viel verlangt.“