BERLIN — Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Oberschwaben und das Allgäu, Axel Müller (CDU), kritisiert die seit 7. Juni 2021 geltenden Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg – insbesondere mit Blick auf die weiterhin beste-hende Testpflicht bei der Außengastronomie.
„Die Menschen können gegenwärtig im Landkreis Ravensburg im Einzelhandel im Innenbereich ohne tagesaktuellen Test einkaufen, sie können danach aber keinen Kaffee im Freien trinken, wenn sie nicht getestet sind. Das versteht man nicht, insbesondere wenn man die bekanntlich geringere Infektionsgefahr im Freien mit berücksichtigt. Als Politiker sind wir – mehr denn je – aufgefordert, nachvollziehbare und dem aktuellen Infektionsgeschehen gerecht werdende Vorgaben zu machen. Dies ist hier aber nicht gelungen; vielmehr ist es sogar so, dass der Stufenplan des baden-württem-bergischen Sozialministeriums im bundesweiten Vergleich extrem erklärungsbedürftig ist. Das unterstreichen auch die fünf Seiten eng bedrucktes Papier >Stufenplan – Auf einen Blick des Sozial-ministeriums. Ich fordere die zuständige Landesregierung in Stuttgart daher auf, ihre Corona-Verordnung und die darin enthaltene Testpflicht für Gastronomiebesuche in den Öffnungsschritten 2 und 3 (7 Tage- Inzidenz fortdauernd jeweils 14 Tage unter 100) entsprechend an-zupassen und auf die Testpflicht bei der Außengastronomie zu verzichten. Damit werden unsere Gastronomen den Händlern lediglich gleichgestellt – und das ist meiner Meinung nach wirklich nicht zu viel verlangt.“