TÜBINGEN — Das Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen hat zum Abschluss der Vorpla­nung zum Ausbau der B 30 zwischen Fried­richs­ha­fen und Ravens­burg die Unter­la­gen zur Vorun­ter­su­chung an das Minis­te­ri­um für Verkehr Baden-Württem­berg zur Weiter­lei­tung an das Bundes­mi­nis­te­ri­um für Verkehr und digita­le Infra­struk­tur gesandt. 

Die Planung sieht eine östli­che Umfah­rung von Mecken­beu­ren vor. Dabei sollen Abschnit­te bestehen­der Straßen wie die B 467 bestmög­lich mitge­nutzt werden. Die Aus- und Neubau­stre­cke ist 16,5 Kilome­ter lang. Die Kosten werden derzeit auf rund 285 Millio­nen Euro geschätzt.

„Die zweibah­ni­ge Fortfüh­rung der B 30 ab der Ortsum­fah­rung Ravens­burg bis nach Fried­richs­ha­fen ist ein wichti­ger Lücken­schluss in der landes­weit bedeu­ten­den Nord-Süd-Achse zwischen den Wirtschafts­räu­men Fried­richs­ha­fen, Ravens­burg, Weingar­ten und Ulm. Durch die Maßnah­me werden die Ortsdurch­fahr­ten im mittle­ren Schus­sen­tal, insbe­son­de­re die Ortsdurch­fahrt Mecken­beu­ren, von Verkehr, Lärm- und Schad­stoff­emis­sio­nen entlas­tet und die Verkehrs­ver­bin­dung zwischen Fried­richs­ha­fen und Ravens­burg verbes­sert. Mit der sorgfäl­ti­gen und detail­lier­ten Aufbe­rei­tung der notwen­di­gen Planun­ter­la­gen schaf­fen wir die Grund­la­ge für die nächs­ten Verfah­rens- und Planungs­pha­sen,“ so Regie­rungs­prä­si­dent Klaus Tappeser.

Die Betei­li­gung der Bürge­rin­nen und Bürger ist dem Regie­rungs­prä­si­di­um auch in der kommen­den Phase wichtig. So bespricht das Planungs­team beispiels­wei­se Aspek­te, die insbe­son­de­re die Landwirt­schaft betref­fen, auch in der Entwurfs­pla­nung im „Runden Tisch Landwirt­schaft“, der bereits zwei Mal tagte. 

Hinter­grund­in­for­ma­tio­nen:

Die Vorun­ter­su­chung beinhal­tet die gesam­ten notwen­di­gen Gutach­ten und Berich­te zur Beurtei­lung und zum Vergleich der betrach­te­ten Trassen­va­ri­an­ten. Nach der bereits erfolg­ten grund­sätz­li­chen Zustim­mung der Minis­te­ri­en zur Varian­te Ost hat das Regie­rungs­prä­si­di­um nun die Unter­la­gen erarbei­tet. Verkehrs­un­ter­su­chun­gen, eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­stu­die, Lage- und Höhen­plä­ne der verschie­de­nen Varian­ten, Kosten­be­rech­nun­gen sowie straßen­bau­li­che Berich­te sind wichti­ge Inhal­te des mehre­re Ordner umfas­sen­den Planwerks. Auch der neue Regio­nal­plan der Region Boden­see-Oberschwa­ben musste darin berück­sich­tigt werden.

Nach der fachtech­ni­schen Prüfung durch die Minis­te­ri­en wartet das Regie­rungs­prä­si­di­um auf das grüne Licht für die weite­re Planung der Maßnah­me. Vorbe­rei­ten­de Schrit­te in die nächs­te Planungs­pha­se, der Entwurfs­pla­nung, hat das Planungs­team bereits unter­nom­men. So sind verschie­de­ne Ausschrei­bun­gen zur Verga­be von erfor­der­li­chen Planungs­leis­tun­gen an exter­ne Gutach­ter erfolgt. In der Entwurfs­pla­nung geht es darum, den Maßstab zu vergrö­ßern und die neue Straße detail­lier­ter auszu­pla­nen, als dies in einer Vorpla­nung der Fall ist.

Im Jahre 1979 wurde eine Westum­ge­hung von Mecken­beu­ren nach §16 FStrG linien­be­stimmt. Nach Einstu­fung in den „Vordring­li­chen Bedarf“ des Bedarfs­plans 2004 begann die Entwurfs­pla­nung für den Vorent­wurf. Im Jahr 2007 traten weitrei­chen­de Änderun­gen im Natur­schutz­recht in Kraft. Die Verkehrs­un­ter­su­chung von 2010 zeigte, dass sich die Verkehrs­struk­tur im Unter­su­chungs­raum verän­dert hat und sich die verkehr­li­chen Wirkun­gen der Ost- einer Westum­ge­hung annähern. Diese Sachver­hal­te machten die Prüfung zumut­ba­rer Alter­na­ti­ven und somit den Wieder­ein­stieg in die Planungs­stu­fe Vorplanung/Linienfindung erforderlich.

Weite­re Infor­ma­tio­nen zur Planung sind auf unserer Homepage zu finden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt4/B30/Seiten/default.aspx.