Sipplin­gen — Auf den öffent­lich zugäng­li­chen Uferab­schnit­ten der Gemein­de Sipplin­gen am Boden­see kann am kommen­den Wochen­en­de (7. bis 9. August 2020) wieder gebadet werden. Das Landrats­amt hat bei der Gemein­de­ver­wal­tung darauf hinge­wirkt, die Komplett­sper­rung des Ufers an Wochen­en­den aufzuheben.

Diese Maßnah­me weiter fortzu­füh­ren wäre recht­lich nicht zuläs­sig, sie wäre nicht verhält­nis­mä­ßig und sachlich auch nicht zielfüh­rend, so die Bewer­tung der Kreis­be­hör­de. Wie am gesam­ten baden-württem­ber­gi­schen Boden­see­ufer gelten aber auch in Sipplin­gen weiter­hin die Abstands- und Vorbeu­ge­re­geln der Corona-Verord­nung. Die Gemein­de kann hier weiter­hin punktu­ell einschrän­ken­de Maßnah­men ergrei­fen, sollten sich die Menschen in großer Zahl nicht an die Corona-Schutz­vor­ga­ben halten.