Sipplingen — Auf den öffentlich zugänglichen Uferabschnitten der Gemeinde Sipplingen am Bodensee kann am kommenden Wochenende (7. bis 9. August 2020) wieder gebadet werden. Das Landratsamt hat bei der Gemeindeverwaltung darauf hingewirkt, die Komplettsperrung des Ufers an Wochenenden aufzuheben.
Diese Maßnahme weiter fortzuführen wäre rechtlich nicht zulässig, sie wäre nicht verhältnismäßig und sachlich auch nicht zielführend, so die Bewertung der Kreisbehörde. Wie am gesamten baden-württembergischen Bodenseeufer gelten aber auch in Sipplingen weiterhin die Abstands- und Vorbeugeregeln der Corona-Verordnung. Die Gemeinde kann hier weiterhin punktuell einschränkende Maßnahmen ergreifen, sollten sich die Menschen in großer Zahl nicht an die Corona-Schutzvorgaben halten.