STUTTGART (dpa/lsw) — Es ist die vorerst letzte Eskala­ti­ons­stu­fe: Da immer mehr Corona-Kranke die Inten­siv­sta­tio­nen im Südwes­ten füllen, gilt ab Mittwoch die Alarm­stu­fe im ganzen Land. Ungeimpf­te müssen damit an vielen Stellen draußen bleiben.

Ungeimpf­te Menschen in Baden-Württem­berg werden ab Mittwoch von der Teilnah­me am öffent­li­chen Leben weitge­hend ausge­schlos­sen. Wie Minis­ter­prä­si­dent Winfried Kretsch­mann (Grüne) am Diens­tag ankün­dig­te, wird das Land aufgrund der sich zuspit­zen­den Lage auf den Inten­siv­sta­tio­nen die sogenann­te Alarm­stu­fe errei­chen. Nur noch Geimpf­te und Genese­ne haben dann noch Zugang zu Restau­rants, Museen sowie den meisten anderen öffent­li­chen Veranstaltungen.

Wenn die Zahl der Covid-19-Patien­ten auf Inten­siv­sta­tio­nen am zweiten Werktag in Folge den kriti­schen Wert von 390 überschrei­tet, tritt im Südwes­ten die sogenann­te Corona-Alarm­stu­fe automa­tisch in Kraft. Die Corona-Verord­nung sieht in diesem Fall landes­weit die 2G-Regel etwa in Restau­rants und Museen, bei Ausstel­lun­gen sowie in den meisten anderen öffent­li­chen Veran­stal­tun­gen vor. Wer ungeimpft ist und nur einen Test vorwei­sen kann, bleibt auch im Kino, im Schwimm­bad oder im Fitness­stu­dio, in Volks­hoch­schul­kur­sen und Musik­schu­len außen vor. Schul­kin­der müssen in der Klasse ab sofort wieder Maske tragen.

Natür­lich gibt es auch Ausnah­men, etwa für öffent­li­che Verkehrs­mit­tel und Religi­ons­ver­an­stal­tun­gen. Auch im Einzel­han­del gilt in der Alarm­stu­fe 3G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausge­nom­men sind zudem Geschäf­te der Grund­ver­sor­gung wie Super­märk­te sowie Märkte im Freien und Abhol- und Liefer­an­ge­bo­te. Für die Übernach­tung im Hotel müssen Ungeimpf­te dagegen einen PCR-Test vorle­gen. Auch beim Friseur oder im Nagel­stu­dio gilt in der Alarm­stu­fe 3G mit PCR-Test-Pflicht.

Auch die Kontakt­be­schrän­kun­gen für Ungeimpf­te werden weiter verschärft. Treffen sind künftig nur noch für einen Haushalt und eine weite­re Person erlaubt. Ausge­nom­men sind Menschen, die sich aus medizi­ni­schen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Kinder und Jugend­li­che bis 17 Jahre werden nicht mitgezählt.

Das baden-württem­ber­gi­sche Stufen­sys­tem hängt ab von der Zahl der Corona-Patien­ten auf Inten­siv­sta­tio­nen und der sogenann­ten Hospi­ta­li­sie­rungs­in­zi­denz, die die Zahl jener Menschen angibt, die pro 100.000 Einwoh­ner inner­halb einer Woche mit Corona-Sympto­men in eine Klinik kommen. Bislang galt im Südwes­ten die sogenann­te Corona-Warnstu­fe, die für viele Ungeimpf­te bereits zahlrei­che Beschrän­kun­gen mit sich brachte.

Damit die verschärf­ten Corona-Maßnah­men außer Kraft treten, müssen die Schwel­len­wer­te an fünf Werkta­gen in Folge unter­schrit­ten werden.