STUTTGART (dpa) — Die Kontakt­ver­fol­gung durch die Gesund­heits­äm­ter galt gerade zu Beginn der Pande­mie als wichti­ges Instru­ment gegen die Ausbrei­tung des Corona­vi­rus. Das scheint sich in einigen Bundes­län­dern zu ändern.

Nach Nordrhein-Westfa­len plant auch Baden-Württem­berg, künftig auf die massen­haf­te Kontakt­ver­fol­gung bei Corona-Fällen zu verzichten.

Das würde bedeu­ten, dass etwa die Besucher von Gaststät­ten, Kinos oder Museen demnächst nicht mehr ihre persön­li­chen Daten hinter­le­gen müssten, etwa mit Hilfe der Luca-App oder handschrift­lich. Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um in Stutt­gart bestä­tig­te am Mittwoch einen Bericht der «Süddeut­schen Zeitung», wonach das Land hier einen Strate­gie­wech­sel vorbe­rei­te. Bisher waren die Daten nötig, damit die Gesund­heits­äm­ter bei einem Corona-Fall etwa die Neben­sit­zer aufspü­ren können.

Die Lage habe sich insofern geändert, «als dass es eine zuneh­men­de Zahl von Geimpf­ten und Genese­nen gibt», erklär­te ein Minis­te­ri­ums­spre­cher. «Wer geimpft oder genesen ist, muss in aller Regel – auch wenn er oder sie Kontakt­per­son ist – nicht in Quaran­tä­ne.» Künftig sei das Ziel: «Wir wollen die Kräfte auf eine intel­li­gen­te Schwer­punkt­nach­ver­fol­gung von heraus­ra­gen­den Ereig­nis­sen konzentrieren.»

Das Minis­te­ri­um berei­te eine Aktua­li­sie­rung der entspre­chen­den Verord­nung zur Quaran­tä­ne vor. Wenn das Konzept fertig sei, werde sich die Landes­re­gie­rung in einer ihrer nächs­ten Sitzun­gen in den kommen­den Wochen damit beschäf­ti­gen. Klar sei aber auch: «Eine Abson­de­rungs­pflicht ist weiter­hin vorge­se­hen für nicht geimpf­te oder genese­ne Haushalts­an­ge­hö­ri­ge.» In NRW müssen Besucher von Kneipen oder Restau­rants demnach schon seit Freitag keine Daten mehr hinterlegen.