Berlin (AFP) — Der Touris­mus­be­auf­trag­te der Bundes­re­gie­rung, Thomas Bareiß (CDU), hat Arbeit­ge­ber zu Zurück­hal­tung bei mögli­chen Konse­quen­zen für erkrank­te oder in Quaran­tä­ne befind­li­che Reise­rück­keh­rer aus Corona-Risiko­ge­bie­ten aufge­ru­fen. “Ich rate zur Zurück­hal­tung”, sagte Bareiß der Nachrich­ten­agen­tur AFP. “Es gibt klare Krite­ri­en für Reise­war­nun­gen und jeder hat eine hohe Eigen­ver­ant­wor­tung. Ich traue das den Menschen zu und ein Großteil geht auch sehr verant­wor­tungs­voll mit der Situa­ti­on um.”

Es gebe gesetz­li­che Regelun­gen, die für die Lohnfort­zah­lung bei behörd­lich angeord­ne­ter Quaran­tä­ne gelten, beton­te der Parla­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tär beim Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um. “Und außer­dem: Nach den letzten Monaten haben die Menschen etwas Erholung und Urlaub verdient und jeder von uns weiß, dass nach einem erhol­sa­men Urlaub das Arbei­ten auch wieder einfa­cher fällt.”

Seit Beginn der Corona-Pande­mie hatten Arbeit­ge­ber wieder­holt angekün­digt, am Corona­vi­rus erkrank­ten Beschäf­tig­ten nach Reisen in Risiko­ge­bie­te für die Dauer der Erkran­kung die Lohnfort­zah­lung zu verwei­gern. Die Bundes­ver­ei­ni­gung der Deutschen Arbeit­ge­ber­ver­bän­de forder­te am Mittwoch eine Präzi­sie­rung im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz, dass im Fall einer amtlich angeord­ne­ten Quaran­tä­ne “der amtlich angeord­ne­te Arbeits­aus­fall auch von den Ländern zu tragen ist”.

Bareiß riet von nicht notwen­di­gen Reisen in Risiko­ge­bie­te ab. “Sobald in einer Region die Infek­ti­ons­zah­len schnell steigen und an die kriti­sche Marke von 50 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­ner in einer Woche heran­kom­men, muss jeder Reisen­de mit Maßnah­men und Einschrän­kun­gen rechnen”, sagte der CDU-Politi­ker. Jeder Urlau­ber müsse dann “ein Stück weit eigen­ver­ant­wort­lich entschei­den, wie er mit einer drohen­den Reise­war­nung und einer daraus folgen­den Quaran­tä­ne­zeit umgeht”.