RAVENSBURG/SALEM — Wenn eine Versamm­lung aufge­löst werden muss, muss dies im Falle der Weige­rung der Teilneh­mer zeitnah durch­ge­setzt werden und darf sich nicht über Wochen hinzie­hen. Die Polizei stand in Ravens­burg schließ­lich nicht hunder­ten, radika­len Demons­tran­ten im unweg­sa­men Gelän­de gegen­über, wie etwa im Hamba­cher Forst geschehen.

Ich erwar­te, dass den Demons­tran­ten sämtli­che Kosten aufer­legt werden, die ihnen wegen ihres rechts­wid­ri­gen Verhal­tens gesetz­lich in Rechnung gestellt werden können. Ansons­ten riskie­ren Verwal­tung und das Innen­mi­nis­te­ri­um einen Präze­denz­fall für die Region und das gesam­te Land zu schaffen.

Grund­sätz­lich ist zu überden­ken, ob jede Versamm­lung unabhän­gig der Motive gleich zu behan­deln ist. Wie wollen die Behör­den denn reagie­ren, wenn das nächs­te Mal eine größe­re Gruppe Nachah­mer mehre­re Bäume besetzen?