BAD WALDSEE — Sie sind im Sommer belieb­te Schat­ten­spen­der, bieten Wohnung für unzäh­li­ge Tiere, versor­gen Menschen mit frischem Obst und wandeln Kohlen­di­oxid in Sauer­stoff um: Die Bäume. Manche Bäume haben aller­dings auch im wahrs­ten Sinne des Wortes ihre „Schat­ten­sei­ten“, dann nämlich, wenn sie zu groß werden oder wenn sie eine Gefahr darstel­len. Für Bäume, die auf städti­schem Grund und Boden stehen, ist in Bad Waldsee die sogenann­te Baumkom­mis­si­on zustän­dig. Einmal im Jahr, immer kurz bevor die Fällpe­ri­ode beginnt, macht sich die Kommis­si­on auf den Weg und begut­ach­tet Bäume, deren Fällung von Bürgern, aber auch von städti­schen Bediens­te­ten beantragt worden ist.

Bei herrli­chem Herbst­wet­ter machte sich das elfköp­fi­ge Team (zwei weite­re Mitglie­der waren entschul­digt), bestehend aus Gemein­de­rä­ten, städti­schen Mitar­bei­tern, Vertre­tern von Umwelt­ver­bän­den und Bürger­meis­ter Matthi­as Henne im Oktober auf den Weg, um an sechs verschie­de­nen Orten über das weite­re Vorge­hen oder über die zur Entfer­nung beantrag­ten Bäume zu entscheiden.

Erste Stati­on war ein alter Birnbaum in Reute-Gaisbeu­ren. Hier wurde entschie­den, dass dieser nochmals einen Rückschnitt erhält. Ein Rückschnitt soll den vor vier Jahren durch Rückschnitt entstan­de­nen Kronen­man­tel in seiner Dimen­si­on wieder herstellen.

Weiter ging es in Reute-Gaisbeu­ren. Eine Ahorn-Halbal­lee sollte gefällt werden und eine Nachpflan­zung statt­fin­den, so der Antrag. Hierzu konnte die Kommis­si­on keine Entschei­dung finden. Deshalb ging ein Auftrag an die Abtei­lung Grünflä­chen, eine Konzep­ti­on zu erarbei­ten, die in zwei Jahren der Kommis­si­on erneut zum Beschluss vorge­legt werden soll. Bis dahin soll die jetzi­ge Situa­ti­on beibe­hal­ten werden.

Beim dritten Antrag ging es um einen Rückschnitt eines Ahorn­bau­mes und zwei Hainbu­chen wegen des Schat­ten­wur­fes. Dem Antrag wurde zum Teil entspro­chen und dem Antrag­stel­ler wurde erlaubt, den Ahorn auf eigene Kosten um drei Meter einzu­kür­zen sowie überhän­gen­de Äste zurück­zu­schnei­den. Die mittle­re Hainbu­che soll unberührt bleiben. Die vorde­re Hainbu­che darf entfernt werden, da so die dominan­te und ortsprä­gen­de Linde geför­dert werde. Zusätz­lich wird die Stadt diese Grünflä­che mit Erwei­te­rung der Blühstrei­fen und zwei weite­ren Obstbäu­men ökolo­gisch aufwerten.

Der vierte Antrag bezog sich auf die Fällung oder den Rückschnitt einer Rotei­che wegen Sicht­be­hin­de­rung und Verschmut­zung. Die Kommis­si­on hat mehrheit­lich den Rückschnitt aller Hecken und Kronen­ab­schnit­te beschlos­sen, welche die Sicht beim Ein- bezie­hungs­wei­se Ausfah­ren beein­träch­ti­gen. Außer­dem wurde eine Höhen­be­gren­zung nach dem Nachbar­schafts­recht von maximal drei Metern angeordnet.

Der fünfte Antrag war gerich­tet auf die Fällung einer Linde, weil sie dem Antrag­stel­ler zufol­ge zu nah am Grund­stück stehe und Verschmut­zung verur­sa­che. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Bäume korrekt veror­tet nach Bebau­ungs­plan gepflanzt wurden.

Der sechs­te Antrag laute­te „Rückschnitt eines Ahorn­bau­mes aufgrund großer Laubmen­gen“. Auch diesem Antrag wird nicht entspro­chen. Der Baum sei mit seinem ökolo­gi­schen Nutzen als Straßen­grün zumut­bar. Ein Rückschnitt würde vermehr­ten Zuwachs und Folge­maß­nah­men bedeuten.