LINDAU — Die 7‑Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Lindau seit heute, 29. Oktober, mit einem Wert von 107,34 über dem Schwellenwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Es gilt damit die am 23. Oktober von der Staatsregierung neu eingeführte Stufe „dunkelrot“ der Bayerischen Corona- Ampel. „Die Entwicklungen der vergangenen zwei Wochen bereiten mir große Sorge, da die Infektionszahlen immer schneller ansteigen. Ich appelliere deshalb an alle Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger weiter durchzuhalten und soweit wie möglich die Kontakte zu reduzieren. Nur wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen und auf einander Acht geben, haben wir eine Chance das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen,“ sagt Landrat Elmar Stegmann. Die Regelungen gelten ab Freitag, 30. Oktober um 0 Uhr und zwar laut aktueller 7. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung so lange, bis die 7‑Tage- Inzidenz für fünf Tage in Folge unter 100 liegt. Aufgrund der gestrigen Bund- Länder-Beschlüsse werden die bisherigen Regelungen durch die Bayerische Staatsregierung jedoch voraussichtlich noch weiter angepasst werden.
Mit der Verordnung zur Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen die bereits bestehenden Schutzmaßnahmen ab morgen Freitag, 30. Oktober 2020, 0 Uhr, noch einmal verschärft werden: Die Sperrstunde für die Gastronomie, das Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen sowie das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen wird auf 21 Uhr vorverlegt. Es sind nur maximal 50 Personen für Veranstaltungen aller Art zugelassen (mit Ausnahme von Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen).
Diese Regelungen gelten somit bei der Stufe „Dunkelrot“ bis die Regelungen durch die Bayerische Staatsregierung aufgrund der gestrigen Bund-Länder-Beschlüsse angepasst werden:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht, die bereits seit der Warnstufe „Rot“ an allen Jahrgangsstufen der Schulen besteht, bleibt aufrechterhalten. Sie gilt auch weiterhin überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), auf Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen, am Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann, in den Schulen und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen, in Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, Kinos und Theatern auch am Platz.
Als stark frequentierte Plätze gelten im Landkreis Lindau (Bodensee) derzeit:
Im Stadtgebiet von Lindau (Bodensee):
-alle öffentlich zugänglichen Straßen, Wege und Plätze auf der Insel einschließlich der Seebrücke sowie des Parkhauses P4 an der Inselhalle
-alle öffentlich zugänglichen Flächen rund um den zentralen Umsteigepunkt ZUP in der Anheggerstraße zwischen Kolpingstraße und Ludwig-Kick-Straße
-der Berliner Platz einschließlich der abgehenden Straßen bis zu 50 m ab dem Berliner Platz