MÜNCHEN (dpa/lby) — Ob 20, 30 oder 59 Jahre alt — in Bayern kann sich ab sofort jeder mit dem Impfstoff von Astra­ze­ne­ca impfen lassen. Aber nur in Arztpra­xen und unter einer Vorbedingung.

Auch Bayern hat den Impfstoff von Astra­ze­ne­ca in Arztpra­xen für alle Alters­grup­pen freige­ge­ben. Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek (CSU) teilte am Mittwoch­abend in München mit: «Die Priori­sie­rung bei Astra­ze­ne­ca ist ab sofort aufge­ho­ben, der Impfstoff kann in den Arztpra­xen auch Perso­nen unter 60 Jahren angebo­ten werden.» Voraus­set­zung ist eine ausführ­li­che Beratung. Zuvor hatten bereits Mecklen­burg-Vorpom­mern und Sachsen den Impfstoff für alle freigegeben.

Im Corona-Hotspot Hof werden seit vergan­ge­ner Woche bereits auch über 18-Jähri­ge mit einem Sonder­kon­tin­gent des Astra­ze­ne­ca-Vakzins geimpft. Zudem hatten immer mehr Landkrei­se in Bayern mitge­teilt, bei Impfak­tio­nen Astra­ze­ne­ca-Dosen für alle Erwach­se­nen anzubie­ten. Sowohl der nieder­baye­ri­sche Landkreis Dingol­fing-Landau als auch der Landkreis Mühldorf am Inn in Oberbay­ern kündig­ten am Mittwoch an, am kommen­den Wochen­en­de «offene Impfta­ge» für alle ab 18 Jahren anbie­ten zu wollen.

«Umso mehr Perso­nen wir mit dem vorhan­de­nen Impfstoff immuni­sie­ren, desto schnel­ler kann sich die Lage ändern», sagte der Dingol­fin­ger Landrat Werner Bumeder (CSU). «Wir wollen jegli­chen Impfstoff, der in Dingol­fing ankommt, verimp­fen.» Rund 600 Impfun­gen seien bei der Sonder­ak­ti­on am Sonntag geplant.

Minis­ter Holet­schek sagte: «Die Ärzte kennen ihre Patien­ten gut und wissen, wem sie aus dem Kreis der unter 60-Jähri­gen unter Berück­sich­ti­gung der Vorga­ben der Ständi­gen Impfkom­mis­si­on ein Impfan­ge­bot mit diesem Wirkstoff machen können — und beraten hierzu ausführ­lich.» Dieses beson­de­re Vertrau­ens­ver­hält­nis solle genutzt werden, «denn jede Dosis Impfstoff muss möglichst rasch verimpft werden».

Wegen sehr selte­ner Fälle von Blutge­rinn­seln (Throm­bo­sen) soll der Astra­ze­ne­ca-Impfstoff in Deutsch­land seit dem 31. März in der Regel nur noch bei Menschen ab 60 Jahren einge­setzt werden. Unter 60-Jähri­ge können sich «nach ärztli­chem Ermes­sen und bei indivi­du­el­ler Risiko­ana­ly­se nach sorgfäl­ti­ger Aufklä­rung» weiter­hin damit impfen lassen.