MÜNCHEN (dpa/lby) — Trotz der wieder steigen­den Corona-Zahlen entfällt Anfang Juli in Bayerns Bussen und Bahnen im Nahver­kehr die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Masken­pflicht. Das Kabinett beschloss am Diens­tag in München zwar, dass die Corona-Verord­nung um weite­re vier Wochen verlän­gert wird, jedoch reicht demnach zur Erfül­lung der Masken­pflicht eine medizi­ni­sche Maske. Die aktuel­le Verord­nung gilt noch bis zum 2. Juli. Es ist davon auszu­ge­hen, dass die neue Regelung dann direkt im Anschluss gelten wird.

«Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pande­mie ist es wichtig, dass wir unsere Regelun­gen immer wieder auf den Prüfstand stellen und an die neuen Umstän­de anpas­sen», sagte Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. In den heißen Sommer­mo­na­ten wie derzeit und unter den aktuel­len Bedin­gun­gen, sei es verhält­nis­mä­ßig, die Masken­vor­schrif­ten so anzupas­sen, dass jeder selber entschei­den könne, ob er eine FFP2-Maske oder eine medizi­ni­sche Maske tragen wolle.

«Ganz wichtig ist: Die Masken­pflicht im ÖPNV bleibt bestehen! Wir brauchen weiter­hin Schutz­maß­nah­men angesichts des derzei­ti­gen Infek­ti­ons­ge­sche­hens. Wir gehen nicht leicht­fer­tig durch den Sommer», beton­te Holet­schek. Es sei aber nun die Eigen­ver­ant­wor­tung der Bürge­rin­nen und Bürger gefragt, sich für eine FFP2-Maske oder die OP-Maske zu entschei­den. Die «FFP2-Maske besitzt eine höhere Schutz­wir­kung. Aber von entschei­den­der Bedeu­tung für den Schutz ist auch, dass die Maske durch­ge­hend korrekt getra­gen wird und die richti­ge Größe und Passform hat.»

Weiter: «Wir empfeh­len weiter­hin, überall dort auf FFP2-Masken zu setzen, wo viele Menschen auf engem Raum zusam­men­kom­men. Aber auch medizi­ni­sche Masken bieten bei durch­ge­hend korrek­tem Tragen einen Schutz, und es bleibt den Bürge­rin­nen und Bürgern freige­stellt, auch diese zu verwenden.»