STUTTGART (dpa/lsw) — Ein einzel­ner Buchsta­be wird zum Symbol für den Krieg Russlands gegen die Ukrai­ne. Das Z steht nicht nur auf russi­schen Panzern und Militär­last­wa­gen, sondern nun auch auf Hauswän­den im Südwes­ten. Ob das straf­bar ist, prüfen die Behörden.

Es steht für den russi­schen Angriffs­krieg gegen die Ukrai­ne und taucht nun auch im Südwes­ten auf: Wegen des Z‑Symbols prüfen die Polizei­be­hör­den in Baden-Württem­berg derzeit eine einstel­li­ge Zahl an Fällen, wie ein Sprecher des Innen­mi­nis­te­ri­ums in Stutt­gart mitteil­te. Dabei handle es sich bei allen um Fälle im öffent­li­chen Raum, wie etwa ein Z‑Symbol, das an eine Wand gesprüht worden sei. Der Sprecher führte die bislang gerin­ge Zahl an Fällen bei den Behör­den auch auf die erst seit kurzem bekannt gewor­de­ne mögli­che Straf­bar­keit zurück.

Wer das Z‑Symbol der russi­schen Streit­kräf­te öffent­lich nutzt, muss damit rechnen, dass die baden-württem­ber­gi­schen Staats­an­walt­schaf­ten ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren einlei­ten, wie Justiz­mi­nis­te­rin Marion Gentges (CDU) erst zu Beginn der Woche sagte. Die Minis­te­rin stützt sich dabei auf Erlas­se der General­staats­an­walt­schaf­ten in Stutt­gart und Karls­ru­he. Gehe man davon aus, dass die russi­sche Invasi­on in die Ukrai­ne ein Angriffs­krieg sei, könne das öffent­li­che Verwen­den oder das Verbrei­ten des Symbols den Tatbe­stand einer Straf­tat erfüllen.

Auch Innen­mi­nis­ter Thomas Strobl (CDU) hatte betont, das Z‑Symbol sei ein Symbol «dieses völker­rechts­wid­ri­gen Kriegs, ein Symbol der bruta­len Gewalt — und habe damit das Poten­zi­al, den Konflikt bei uns im Land anzuheizen».