Fahrgäs­te der Deutschen Bahn können die Züge von diesem Sonntag an wieder ohne 3G-Nachwei­se als Geimpf­te, Genese­ne oder Getes­te­te nutzen. Der Konzern setzt damit die neuen Vorga­ben zum Infek­ti­ons­schutz um, wie ein Sprecher auf Anfra­ge der Deutschen Presse-Agentur sagte.

In Fern- und Nahver­kehrs­zü­gen gilt demnach aber weiter die Pflicht, FFP2-Masken oder medizi­ni­sche Masken zu tragen. In der Bordgas­tro­no­mie bleibt die 3G-Regel zudem bundes­weit bestehen.

Das Ende der 3G-Zugangs­re­gel für Züge gehört zu den Änderun­gen des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes, die der Bundes­tag am Freitag beschlos­sen hat. Bundes­weit festge­legt wird darin weiter­hin, dass im Fernver­kehr mit ICE und Inter­ci­ty wie auch in Flugzeu­gen Masken­pflicht gilt.

Für den Nahver­kehr mit Bussen und Bahnen können dies die Länder weiter anord­nen. Falls dies noch nicht geregelt ist, gilt die Masken­pflicht auch dort in einer bis 2. April laufen­den Frist über die Bundesregel.