ULM (dpa) — Ein wegen eines Messer­an­griffs beschul­dig­ter Teenager ist nach einem missglück­ten Ausbruchs­ver­such aus dem Gefäng­nis nicht mehr verhand­lungs­fä­hig. Er habe sich bei einem Sturz aus 15 Meter Höhe vom Gefäng­nis­dach auf ein Auto schwer verletzt, teilte die Staats­an­walt­schaft Ulm (Baden-Württem­berg) am Montag mit. Deshalb werde das Verfah­ren wegen des dringen­den Verdachts des versuch­ten Mordes in Tatein­heit mit gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung gegen ihn vorläu­fig einge­stellt. Eine Ankla­ge könnte nicht erhoben werden.

Der zum Tatzeit­punkt im Juli dieses Jahres 15-jähri­ge soll in Erbach (Alb-Donau-Kreis) einen ein Jahr älteren Jugend­li­chen mit mehre­ren Messer­sti­chen aus nicht bekann­ten Motiven lebens­be­droh­lich verletzt haben. Der mutmaß­li­che Täter war ein Bekann­ter des Opfers. Der Verletz­te konnte später wieder aus dem Kranken­haus entlas­sen werden.

Der kurz nach der Tat festge­nom­me­ne Jugend­li­che befin­det sich nach dem Sturz mit erheb­li­chen Kopfver­let­zun­gen in einer Langzeit­re­ha-Einrich­tung. Ob die Verhandlungsfähigkeit
wieder­her­ge­stellt werden wird, ist nach Angaben der Staats­an­walt­schaft unklar und wird in regel­mä­ßi­gen Abstän­den gutach­ter­lich überprüft. Die Verhand­lungs­fä­hig­keit eines Beschul­dig­ten ist eine unver­zicht­ba­re Voraus­set­zung für eine Hauptverhandlung.