Für die massen­haf­ten Flugaus­fäl­le dieses Jahr wegen Corona können die Airlines nichts. Aber viele Kunden sind verär­gert, weil sie ihnen für Rückzah­lun­gen hinter­her­ren­nen müssen. Eigent­lich sind die Vorga­ben klar.

Es ist nicht nachvoll­zieh­bar, dass die Lufthan­sa trotz der massi­ven staat­li­chen Hilfen ihren gesetz­li­chen Verpflich­tun­gen bislang nicht nachkommt und den Kunden ihre Gelder nicht unver­züg­lich zurück­zahlt», sagte Wirtschafts­staats­se­kre­tär Ulrich Nussbaum dem «Spiegel» (Online). Es sei eine «Frage des Vertrau­ens». Schon bei den Verhand­lun­gen über das Lufthan­sa-Hilfs­pa­ket habe man darüber gespro­chen, der Bundes­re­gie­rung sei das Thema «sehr wichtig».

Nach den massen­haf­ten Flugaus­fäl­len in der Corona-Krise warten zahlrei­che Verbrau­cher auch Wochen und Monate später noch auf die recht­lich verbind­li­che Erstat­tung ihrer Tickets. Dabei müssen die Gesell­schaf­ten eigent­lich den Ticket­preis grund­sätz­lich inner­halb von sieben Tagen erstat­ten. Verbrau­cher­schüt­zer und Flugrechts­por­ta­le sind sich einig, dass die Airlines mit wenigen Ausnah­men die Zahlun­gen absicht­lich verzö­gert haben. Teile der Opposi­ti­on fordern ein schär­fe­res Vorge­hen staat­li­cher Stellen gegen zahlungs­un­wil­li­ge Fluggesellschaften.

An der Lufthan­sa gibt es beim Thema Rückerstat­tun­gen insbe­son­de­re auch vor dem Hinter­grund Kritik, dass die Airline mit Milli­ar­den­be­trä­gen vom Staat geret­tet werden musste. Nussbaum war zusam­men mit Finanz­staats­se­kre­tär Jörg Kukies feder­füh­rend für die Verhand­lun­gen über das Lufthan­sa-Paket zuständig.

«Wir stehen zu dem Thema Erstat­tun­gen in bestem Kontakt zur deutschen Bundes­re­gie­rung», sagte eine Lufthan­sa-Spreche­rin am Wochen­en­de in Reakti­on auf die Äußerun­gen Nussbaums. Insge­samt seien im Jahr 2020 für die gesam­te Lufthan­sa-Gruppe bisher mehr als 2 Milli­ar­den Euro ausbe­zahlt worden. Flüge aus den Monaten März und April seien bereits weitest­ge­hend abgear­bei­tet. Weniger als eine Milli­ar­de Euro an Erstat­tun­gen stünden noch aus.

Nach Erfah­rung von Heinz Klewe, Geschäfts­füh­rer der Schlich­tungs­stel­le für den öffent­li­chen Perso­nen­ver­kehr (SÖP), haben Verbrau­cher zwar Verständ­nis dafür, dass angesichts der Corona-Auswir­kun­gen die Frist von sieben Tagen nicht zu halten ist. Aber: «Sie werden doch sehr ärger­lich, wenn sie keine Infor­ma­tio­nen erhal­ten oder sich der angekün­dig­te Zeitraum für die Kosten­er­stat­tung von einem auf den nächs­ten Monat verschiebt.»

Allein bei der SÖP sind im Juli insge­samt mehr als 6800 Beschwer­den einge­gan­gen, davon betraf mit 86 Prozent die große Mehrheit Flüge. Hinzu kamen Beschwer­den wegen Bahnti­ckets. Im Juni hatte die Gesamt­zahl noch bei gut 5500 gelegen, im Juli 2019 — also ohne Corona-Effekt — bei rund 2200. Die SÖP-Zahlen liegen der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatte die «Welt am Sonntag» darüber berichtet.

In diesem Jahr summier­te sich die Zahl der Beschwer­den bei der SÖP zu Flügen bis Ende Juli auf mehr als 18 000. Gegen­über dem Vorjah­res­zeit­raum entspricht das einem Anstieg um rund 50 Prozent. Zu Bahnti­ckets gingen bis Ende Juli 2020 knapp 3200 Beschwer­den ein. Hier war der prozen­tua­le Anstieg etwas geringer.

In Folge der Corona-Pande­mie war der Luftver­kehr Mitte März nahezu vollstän­dig zusam­men­ge­bro­chen und Tausen­de Flüge wurden storniert. Die Lufthan­sa und andere Gesell­schaf­ten hatten zunächst darauf gesetzt, die Kunden mit Gutschei­nen abzufin­den. Dies schei­ter­te aber an der EU-Kommis­si­on. Anfang Juli wurde dann im Bundes­tag ein Gesetz beschlos­sen, wie solche Gutschei­ne ausge­stal­tet sein müssen. Anneh­men muss sie aber niemand, Verbrau­cher können sich das Geld immer noch erstat­ten lassen.