TUTTLINGEN — Auf Grund des drama­ti­schen Anstiegs der Corona-Infek­ti­ons­zah­len tritt die Alarm­stu­fe im Landkreis Tuttlin­gen in Kraft. Auch das Klini­kum Landkreis Tuttlin­gen hat diese Entwick­lung erreicht und der Zustrom an Covid-Patien­ten hat dazu geführt, dass die erste Stufe des Krisen­ma­nage­ments ausge­löst wurde. 

In Anbetracht dieser Situa­ti­on und zum Schutz der Patien­tin­nen und Patien­ten sowie Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter erteilt das Klini­kum Landkreis Tuttlin­gen deshalb ein generel­les Besuchs­ver­bot. Dieses gilt ab Mittwoch, 17. Novem­ber, für beide Stand­or­te in Tuttlin­gen und Spaichingen.

„Wir haben gehofft, dass durch die Impfun­gen eine vierte Welle verhin­dert und Besuchs­ver­bo­te der Vergan­gen­heit angehö­ren. Jetzt trifft uns diese mit großer Wucht und wir richten uns darauf ein, dass wir noch nicht den Wellen­kamm gesehen haben. Wir bitten alle Betrof­fe­nen um Verständ­nis für die Maßnah­me, die auch zur Entlas­tung der übervol­len Statio­nen notwen­dig ist. In begrün­de­ten Ausnah­me­fäl­len werden wir weiter­hin Besuche ermög­li­chen“, erklärt der Geschäfts­füh­rer des Klini­kums, Dr. Sebas­ti­an Freytag.

Ausnah­men sind nach vorhe­ri­ger telefo­ni­scher Abspra­che über die Telefon­num­mer 07461/97–0 in beson­de­ren Situa­tio­nen (schwe­re Erkran­kung, Sterbe­pha­se) möglich. Werden­de Väter dürfen bei der Geburt dabei sein und mit auf Stati­on bleiben, sofern sie das Klini­kum nicht zwischen­durch verlas­sen. Hier gilt die 3G Regel. 

Die Sprech­stun­den im Klini­kum sowie alle Arztpra­xen des Medizi­ni­schen Versor­gungs­zen­trums (MVZ) in Spaichin­gen sind für Patien­ten weiter­hin wie gewohnt verfüg­bar. Das Tragen einer FFP2-Maske ist inner­halb der Klinik Pflicht und die jewei­li­ge Praxis ist auf direk­tem Weg aufzu­su­chen bzw. nach der Behand­lung das Klini­kum umgehend zu verlas­sen. Es wird darum gebeten, die Praxen ohne Begleit­per­son aufzu­su­chen. Ausnah­men sind für hilfs­be­dürf­ti­ge Perso­nen möglich.