RAVENSBURG — Patienten der Ambulanzen, Personen mit einer Ausnahmegenehmigung für Krankenbesuche sowie externe Dienstleister wie Handwerker oder Reinigungsdienste dürfen die Krankenhäuser der Oberschwabenklinik nur noch mit einer selbst mitgebrachten FFP 2‑Maske betreten.
Darauf weist die OSK hin. Für Krankenbesuche galt dies bisher schon. Doch kamen immer wieder Besucher mit einem einfachen Mund-Nasen-Schutz zur Klinik und mussten hier mit einer FFP 2‑Maske ausgestattet werden. Dies ist künftig nicht mehr möglich. Mit der Pflicht zur FFP 2‑Maske für alle genannten Gruppen setzt die OSK auch Regelungen um, die in der seit Montag geltenden neuen Corona-Verordnung festgeschrieben sind.