KARLSRUHE (dpa) ‑Vorrei­ter war Köln, viele haben es nachge­macht: Dutzen­de Städte verlan­gen von Reisen­den eine Extra-Abgabe auf Übernach­tun­gen. Ist das rechtens? Karls­ru­he hat nun eine Entschei­dung gefällt.

Städte und Gemein­den dürfen von Übernach­tungs­gäs­ten eine sogenann­te Betten­steu­er verlan­gen. Die örtli­chen Abgaben seien mit dem Grund­ge­setz verein­bar, teilte das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt in Karls­ru­he am Diens­tag mit.

Die Richte­rin­nen und Richter des Ersten Senats wiesen Verfas­sungs­be­schwer­den von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg zurück. (Az. 1 BvR 2868/15 u.a.)

Die Betten­steu­ern werden auch in Dutzen­den anderen Kommu­nen erhoben. Offizi­ell heißen sie zum Beispiel Kultur- oder Touris­mus­för­der­ab­ga­be, Citytax, Beher­ber­gungs- oder Übernach­tungs­steu­er. Das Grund­prin­zip ist immer gleich: Meist wird pro Person und Nacht ein bestimm­ter Anteil des Übernach­tungs­prei­ses fällig, in der Regel um die fünf Prozent. Manch­mal muss auch ein fester Betrag abgeführt werden, zum Beispiel drei Euro pro Nacht. Auch hier gibt es Varian­ten, in Hamburg etwa ist die Höhe nach dem Übernach­tungs­preis gestaffelt.

Betten­steu­er als Reakti­on auf Umsatzsteuerentlastung

Hinter­grund ist, dass Hotels vor einiger Zeit bei der Umsatz­steu­er entlas­tet wurden. Anfang 2010 sank der Steuer­satz von 19 auf 7 Prozent. Die Betten­steu­ern sind eine Reakti­on der klammen Kommu­nen. Wegen eines Urteils des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts von 2012 sind «beruf­lich zwingen­de» Übernach­tun­gen überall von der Steuer ausge­nom­men, die damit in erster Linie Touris­ten trifft. Die Unter­künf­te haben die Aufga­be, das Geld einzu­zie­hen und abzuführen.

Die Hotels sehen sich durch den Aufwand einsei­tig benach­tei­ligt. Die Verfas­sungs­rich­ter halten dies aber für gerecht­fer­tigt: «Eine direk­te Erhebung bei den Übernach­tungs­gäs­ten wäre nicht prakti­ka­bel», teilten sie mit. Die Länder hätten auch die Gesetzgebungskompetenz.

Nach der aktuells­ten Dehoga-Übersicht hatten Anfang 2019 insge­samt 30 Kommu­nen eine Betten­steu­er. Die Verfas­sungs­be­schwer­den richte­ten sich gegen die Hambur­ger Kultur- und Touris­mus­ta­xe, die Citytax in Bremen und Bremer­ha­ven und die Freibur­ger Übernachtungssteuer.