Bad Kissin­gen —  Nach Auffas­sung des Schöf­fen­ge­richts hat sich ein 43-jähri­ger Geist­li­cher vor etwa zehn Jahren in zwei Fällen an einer damals Zwölf­jäh­ri­gen vergangen.

Aller­dings ist dies ein beson­de­rer Fall. Die Süddeut­sche Zeitung schreibt,  das damals zwölf­jäh­ri­ge Mädchen habe sich in den über 20 Jahre älteren Pfarrer verliebt, was diese auch vor Gericht bestä­tigt. Der Geist­li­che habe die Annähe­rungs­ver­su­che des Mädchens anfangs zurück­ge­wie­sen, im Jahr 2010 sei es aber zu Intimi­tä­ten gekommen.Das Schöf­fen­ge­richt verur­teil­te ihn dafür wegen sexuel­lem Kindes­miss­brauch zu einem Jahr und vier Monaten Haft, ausge­setzt zur Bewäh­rung. Die Bewäh­rungs­zeit wird auf drei Jahre festge­legt; zudem muss der Mann 2000 Euro an eine gemein­nüt­zi­ge Organi­sa­ti­on zahlen. Die Entschei­dung ist noch nicht rechts­kräf­tig. (Az. 8 Js 1298/19).

Der Pfarrer bestrei­tet die Vorwür­fe und will mit der Minis­tran­tin erst nach deren 18. Geburts­tag intim gewesen sein. Vor einem Jahr habe er die Bezie­hung dann wegen seines schlech­ten Gewis­sens beendet, schließ­lich muss er als Pries­ter zöliba­t­är leben.  Dem Deutschen ist bis zur Klärung des Sachver­hal­tes die Ausübung des pries­ter­li­chen Diens­tes durch den Würzbur­ger Bischof Franz Jung verbo­ten. Ob er sein Pries­ter­amt dauer­haft abgeben muss, wird die Kirche entschei­den. Derzeit laufen noch Vorun­ter­su­chun­gen — das letzte Wort hat der Papst.