BERLIN (dpa) — Ein Auto rast in Berlin in Fußgän­ger, vier Menschen sterben — darun­ter ein Dreijäh­ri­ger. Jetzt ist das Urteil gegen den Fahrer gefal­len, der an Epilep­sie leidet und kurz vor dem Unfall eine Gehirn-OP hatte.

Nach einem Unfall mit vier Toten in der Berli­ner Innen­stadt ist der angeklag­te Autofah­rer zu einer Bewäh­rungs­stra­fe von zwei Jahren verur­teilt worden. Das Landge­richt Berlin sprach den SUV-Fahrer am Donners­tag der fahrläs­si­gen Tötung und Gefähr­dung des Straßen­ver­kehrs schuldig.

Das Gericht ging damit über den Antrag der Staats­an­walt­schaft hinaus. Der heute 45 Jahre alte Mann war trotz einer Epilep­sie-Erkran­kung und einer Gehirn­ope­ra­ti­on einen Monat vor dem Unfall Auto gefahren.

Der schwe­re Wagen des Mannes war am 6. Septem­ber 2019 über die Gegen­fahr­bahn hinweg von der Invali­den­stra­ße abgekom­men. Der SUV (SUV, Abkür­zung für: Sport Utili­ty Vehic­le) überschlug sich und tötete vier Menschen auf dem Gehweg — einen Dreijäh­ri­gen und seine Großmutter im Alter von 64 Jahren sowie zwei 28 und 29 Jahre alte Männer.

Entset­zen bundesweit

Das Gericht entzog dem 45-Jähri­gen die Fahrerlaub­nis und verhäng­te eine zweijäh­ri­ge Führe­reschein­sper­re — zudem 15.000 Euro als Aufla­ge. «Er hätte erken­nen können und müssen, dass er sich nicht hinter das Steuer setzen durfte», so das Gericht.

Der Fall hatte bundes­weit für Entset­zen gesorgt — und schnell eine Diskus­si­on um die Gefah­ren im Straßen­ver­kehr ausge­löst. Anfangs stand dabei die Frage im Zentrum, ob SUV-Fahrzeu­ge beson­ders gefähr­lich sind. Im Prozess war jedoch die Frage nach der Fahrtaug­lich­keit des Angeklag­ten zentral, und ob ein epilep­ti­scher Krampf­an­fall für ihn vorher­seh­bar war. Vermut­lich wäre es auch bei einem Klein­wa­gen zu einem schreck­li­chen Unfall gekom­men, hieß es im Prozess.

Aus Sicht der Staats­an­walt­schaft hätte der Unter­neh­mer wegen einer struk­tu­rel­len Epilep­sie und einer Gehirn­ope­ra­ti­on nur einen Monat vor dem Unfall nicht am Steuer sitzen dürfen. Sie hatte eine Freiheits­stra­fe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewäh­rung beantragt. Nach Auffas­sung der Anwäl­te, die Hinter­blie­be­ne als Neben­klä­ger vertra­ten, hat der 45-Jähri­ge bewusst gegen ärztli­che Aufla­gen verstoßen.

Der deutsche Angeklag­te hatte zu Prozess­be­ginn Ende vergan­ge­nen Oktober erklärt, er sei zutiefst verzwei­felt über das Leid, das sein Unfall verur­sacht habe. Er habe im Mai 2019 erstmals einen epilep­ti­schen Anfall gehabt. Mit einer Tumor-Opera­ti­on und mit einer Medika­ti­on habe er danach alles getan, um einen zweiten Anfall auszuschließen.